Betreff
Förderung des Neubaus der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Jüchen, Bahnstr. 49 in Jüchen Otzenrath
Vorlage
51/1649/XVI/2016
Art
Mitteilung

Beschlussempfehlung:

Da noch Abstimmungsgespräche mit den Bürgermeistern stattfinden, wird der Beschlussvorschlag in der Sitzung mündlich mitgeteilt.

 

 


 

Sachverhalt:

Um den Verpflichtungen aus § 24 SGB VIII gerecht zu werden, müssen auch in der Gemeinde Jüchen zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren geschaffen werden.

Die Gemeinde Jüchen plant in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt auf der Bahnstr. 49 in Jüchen, Ortsteil Otzenrath eine Kindertageseinrichtung mit zunächst drei Gruppen, eine spätere Erweiterung ist eingeplant und bei Bedarf realisierbar. Die Räume in den drei Gruppen sind für die Betreuung von Kinder über und unter drei Jahren geeignet, wie auch für Kinder mit Behinderungen.

Die Bauplanungen sind mit dem Kreis- und Landesjugendamt abgestimmt worden.

 

Gründe für den zusätzlichen Bedarf:

 

Ø  Wie der Bedarfsplanung zu entnehmen ist, werden bereits im nächsten Kindergartenjahr zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen benötigt.

Ø  Die Gemeinde Jüchen hat dem Kreisjugendamt Anfang des Jahres mitgeteilt, dass mittelfristig im Bereich Hochneukirch, Holz und Otzenrath ca. 180 Wohneinheiten entstehen werden, dadurch wird ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen entstehen.

Ø  Steigende Geburtenzahlen / eine steigende Geburtenrate machen zusätzliche Betreuungsplätze notwendig.

Ø  Die Aufnahme von Flüchtlingskinder erhöht den Bedarf.

Ø  Der Bedarf im Rahmen der U3-Betreuung wird auch zukünftig steigen, infolge dessen werden zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt.

 

Finanzierung der Baumaßnahme:

 

Gesamtkosten:                                               1.940.000,00 €

 

Landeszuschuss Ü3-Ausbau                                  142.899,00 € inklusiv 10 % Trägeranteil

 

Anerkennungsfähige Kosten

für den Zuschuss des Kreisjugendamtes               1.797.101,00 €

 

Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu 50%)         898.550,00 €

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen kann der Gemeinde Jüchen ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von 898.550,00 € gewährt werden.

 

Für den Ü3-Ausbau stehen für die Gemeinde Jüchen, gemäß Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses vom 16.06.2016, Fördermittel in Höhe von 128.609,24 € = 90 % der Förderung, der Träger hat einen Anteil von 10 % zu tragen, zur Verfügung.

Durch die Landesförderung reduziert sich der Kreiszuschuss entsprechend der Förderrichtlinien.

 

Die Gemeinde Jüchen hat die o.a. Landesmittel mit Schreiben vom 11.08.2016 beantragt, darüber hinaus Mittel für den U3-Ausbau in Höhe von 240.000,00 € inklusiv 10% Trägeranteil.

Fördermittel für den U3-Ausbau stehen gegebenenfalls im Rahmen zurück fließender Mittel zur Verfügung, ob eine Förderung realisiert wird, ist deshalb fraglich. Im Falle einer Förderung ist diese mit dem Kreiszuschuss zu verrechnen.

Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat die Gemeinde Jüchen eine Kreisförderung in Höhe von bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten beantragt.

 

Informationen zur den Auswirkungen auf den Haushalt können der Tabelle im Tagesordnungspunkt 2.1 „Bedarfsentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen“ entnommen werden.

 

Baubeginn soll bereits im November 2016 sein. Die Kindertageseinrichtung soll zum 01.08.2017 den Betrieb aufnehmen.