- Bericht des Straßenverkehrsamtes
Sachverhalt:
Im Rahmen der Unfallkommission der Stadt Grevenbroich wurde die Unfallsituation der L69 zischen Grevenbroich-Wevelinghoven und Rommerskirchen-Widdeshoven analysiert.
Vor Ort wurden von allen Beteiligten (Straßen NRW, Kreispolizeibehörde Neuss, Stadt Grevenbroich, Gemeinde Rommerskirchen, Straßenverkehrsamt Rhein-Kreis Neuss) folgende Maßnahmen einvernehmlich beschlossen:
L69 im Bereich Grevenbroich-Wevelinghoven:
- Verdeutlichung des Kurvenbereichs durch Aufstellen und Verdichten von Leitpfosten.
- Beidseitige Beschilderung des Kurvenbereichs mit dem Gefahrzeichen VZ 103 StVO (Kurve) sowie dem Vorschriftzeichen VZ 274-55 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).
L69 im Bereich Rommerskirchen-Widdeshoven:
- Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 70 km/h für den Bereich der Kurve sowie Hinweis auf die Kurve durch das
Gefahrzeichen VZ 103 StVO (Kurve).
Die
verkehrsregelnden Maßnahmen wurden im Mai 2016 von den zuständigen
Straßenverkehrsbehörden der Stadt Grevenbroich sowie des Rhein-Kreis Neuss gegenüber
Straßen NRW angeordnet. Die Umsetzung durch Straßen NRW erfolgte ebenfalls im
Mai 2016.
Nach Umsetzung der
Maßnahme wurden bislang keine für die Unfallhäufungsstelle relevanten Unfälle
mehr registriert. Die Örtlichkeiten werden im Rahmen der Unfallkommissionen
weiter beobachtet.