Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 17.01.2017 um Vorlage der Widerspruchs- und Klagestatistik für das 4. Kapitel SGB XII gebeten. Außerdem bittet sie hierzu um ergänzende Informationen der Verwaltung.
Die angesprochene Statistik betrifft die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistungen der Sozialhilfe werden seit dem 01.01.2014 vollständig vom Bund übernommen. Die Sozialhilfeträger nehmen diese Aufgabe daher als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (Bundesauftragsverwaltung).
Im Rahmen dieses Weisungsrechts wurde eine Widerspruchs- und Klagestatistik neu eingeführt. Ab dem 01.07.2016 haben die Sozialhilfeträger halbjährlich über die Zahl erhobener Widersprüche und erledigter Klagen zu berichten.
Die anonymisierte Statistik für den Zeitraum 01.07.2016 – 31.12.2016 ist als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
zur Widerspruchs- und Klagestatistik für das 4. Kapitel SGB XII für den
Zeitraum 01.07.2016 - 31.12.2016
I.
Widerspruchsverfahren
Bezüglich des 4. Kapitels SGB XII sind in o.g.
Halbjahreszeitraum kreisweit 69 Widersprüche eingegangen.
Die meisten Widersprüche entfielen auf die
Streitgegenstände „Kosten der Unterkunft/Heizkosten“ (25 Verfahren = 36 % aller
Verfahren) und „Einkommen“ (11 Verfahren = 16 % aller Verfahren).
Widerspruchsquoten für die einzelnen Kommunen (Anzahl
der Widersprüche/Anzahl der Leistungsberechtigten in 12/2016):
Kommune |
Anzahl WSe |
Anzahl LBe |
Quote |
Neuss |
47 |
3196 |
1,47% |
Grevenbroich |
3 |
857 |
0,35% |
Dormagen |
6 |
566 |
1,06% |
Meerbusch |
7 |
609 |
1,15% |
Korschenbroich |
1 |
218 |
0,46% |
Rommerskirchen |
2 |
90 |
2,22% |
Kaarst |
2 |
415 |
0,48% |
Jüchen |
0 |
230 |
0,00% |
Von allen 68 Widersprüchen wurde 17 abgeholfen, 18
zurückgewiesen, 7 zurückgenommen; die restlichen Verfahren sind noch offen. Angesichts
dieser geringen Quoten wird seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf
gesehen.
II. Klageverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der Klagen
nicht wie bei den Widersprüchen das Eingangsdatum erfasst wird, sondern nur
ergangene Gerichtsentscheidungen (Vorgabe von der Bezirksregierung). Es handelt
sich daher um Gerichtsverfahren, die i.d.R. schon in den Vorjahren begonnen
haben.
In neun Verfahren sind Entscheidungen gegenüber der
Stadt Neuss ergangen. Hinsichtlich der Streitgegenstände sind keine
Schwerpunkte zu erkennen. Die Klagequote (Anzahl der Klagen/Anzahl der
Leistungsberechtigten) beträgt 0,28 %. Ein Verfahren wurde durch Vergleich
beendet, 6 Klagen wurden gewonnen und 2 verloren.
Gegenüber der Gemeinde Rommerskirchen sind in sechs
Verfahren Entscheidungen ergangen. Alle Klagen wurden gewonnen; eine
Untätigkeitsklage wurde zurückgenommen. Hier ist jedoch anzumerken, dass diese
sechs Klagen durch insgesamt nur zwei Leistungsberechtigte erhoben wurden.
Die anderen Kommunen haben Fehlanzeige erstattet.
Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung
auch hier kein Handlungsbedarf gesehen.