Betreff
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel (Neuerhebung 2018)
Vorlage
50/2390/XVI/2017
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 beschlossen, dass die Mietobergrenzen im Jahr 2018 neu erhoben und zum 01.02.2019 neu angepasst werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund bisheriger Erfahrungen erneut eine Neuerhebung der Mietobergrenzen in Form einer freihändigen Vergabe. Neben einer öffentlichen Bekanntmachung werden alle 12 dem Fachbereich bekannten Firmen/Institute, die bereits schlüssige Konzepte für andere Kommunen erstellt haben, angeschrieben und um eine Angebotsabgabe gebeten.

 

Die Einbindung der kreisangehörigen Kommunen ist bereits erfolgt. So erklärten die Sozialdezernenten im gemeinsamen Gespräch am 24.10.2017, den Rhein-Kreis Neuss bei der Datenerhebung zu unterstützen, wie sie es bereits bei der Erstellung des aktuellen Konzeptes getan haben.

 

Für die Auftragsvergabe wird u.a. erneut einerseits auf die praktische Erfahrung (bereits erstellte schlüssige Konzepte für andere kommunale Träger) als auch aufgrund der erheblichen finanziellen Auswirkungen bei negativen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit auf eine entsprechende Rechtssicherheit (positive Entscheidungen im Hauptsacheverfahren oder wahlweise zusätzlich auch nach summarischer Prüfung in einstweiligen Rechtschutzverfahren) abgestellt.