Sachverhalt:
Im Rhein-Kreis
Neuss leben zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 9.438 Flüchtlinge. Dies
sind 226 mehr als zum 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus
dem Ausländerzentralregister), aber 94 weniger als im September 2017. Über eine
Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügen 6.157 Flüchtlinge und damit
729 mehr als vor drei Monaten (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der
Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 2.197 zurückgegangen (30. Juni
2017: 2.750). Hiervon kommen 1.134 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher
Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea, Somalia) und Afghanistan (30.
Juni 2017: 1.520).
Aus diesen
Herkunftsländern haben zudem insgesamt 788 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen
Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni
2017 (hier waren es 621 Personen) um 167 Menschen gestiegen. Der Grund des
Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese
Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied
mit anerkannten Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese hinsichtlich
der notwendigen Integrationsmaßnahmen aber vergleichbar sind, werden diese hier
mit aufgeführt.
Die Zahl der
Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.078 (30. Juni
2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind dabei
fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen
Gründen.
Eine
detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen zum 31.12.2017 liegt als
Anlage bei.
Im September
2017 waren insgesamt 2.736 Erwerbsfähige Leistungsberichtigte im SGB II im
Kontext Flucht/Migration erfasst. Dies entspricht 12,4 Prozent aller
Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Gegenüber dem Januar 2017 (seitdem
stehen die Zahlen zur Verfügung) ist die Zahl um 750 Berechtigte gestiegen. Der
Anteil an allen Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug zu Jahresbeginn 9
Prozent. Der Anstieg ist in den letzten Monaten abgeschwächt.