Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer der Ausschüsse für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Schöffen/innen und Jugendschöffen/innen
Vorlage
010/2588/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlags beschließt der Kreistag, folgende Vertrauenspersonen für die Amtsgerichtsbezirke Neuss und Grevenbroich als Beisitzer der Ausschüsse für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Schöffen/innen und Jugendschöffen/innen vorzuschlagen.

 

 

Amtsgericht Neuss

 

Fraktion

 

Name, Vorname

Anschrift

Geb.datum

Beruf

CDU

1.

Brand, Barbara

Am Sülzhof 15

41542 Dormagen

21.05.1966

Bankkauffrau

 

2.

Kox, Renate

Von-Stauffenberg-Str. 20

40667 Meerbusch

27.08.1958

Bankkauffrau

 

3.

Treger, Dagmar

Girmes-Kreuz-Str. 20

41564 Kaarst

17.05.1950

Lehrerin

SPD

4.

Baasch, Brigitte

Arembergstr. 3

41468 Neuss

17.04.1957

Fraktionsreferentinnen

 

5.

Richter, Albert

Rheinstr. 4

41352 Korschenbroich

09.04.1953

Bundesbank-oberamtsrat

(Beamter)

FDP

6.

 

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

7.

Stein-Ulrich, Angela

Friedensstr. 25c

41352 Korschenbroich

05.05.1951

Dipl. Sozialarbeiterin

 

 

Amtsgericht Grevenbroich

 

Fraktion

 

Name, Vorname

Anschrift

Geb.datum

Beruf

CDU

1.

Polak, Dieter     

Breite Straße 3, 41569 Rommerskirchen     

26.02.1962      

Infrastruktur-Manager/Koordinator

 

2.

Nesselrode, Graf Bertram

Haus Busch

41518 Grevenbroich

05.06.1951

Land- und Fortwirt

 

3.

Schneider, Gerald

Berghütte 23

41569 Rommerskirchen

04.06.1954

Beamter

SPD

4.

Schillings, Gabriele

Am Steinacker 24

41517 Grevenbroich

12.08.1970

Fraktionsreferentinnen

 

5.

Kaisers, Wolfgang

Wilhelmstr. 51a

41363 Jüchen

04.01.1958

Mitarbeiter Flughafen Düsseldorf

FDP

6.

 

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

7.

Schulz, Oliver

Broichstr. 13

41569 Rommerskirchen

13.04.1974

Jurist

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i. V. m. Abschnitt 4 der Schöffenwahl- Ausführungsverordnung (Schöffenwahl-AV) (AV d. Justizministeriums und des RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration vom 04.03.2009 - JMBl. NRW S. 70) hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 erneut Vertrauenspersonen zu wählen, die die Wahl der Schöffinnen, Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorbereiten und durchführen.

 

Diese zu wählenden Vertrauenspersonen gehören als Beisitzer dem in jedem fünften Jahr bei jedem Amtsgericht zusammentretenden Ausschuss an, der die Schöffinnen und Schöffen aus den Vorschlagslisten wählt. Diese Vorschlagslisten sind von den Gemeinden dem jeweiligen Amtsgericht vorzulegen. Der Ausschuss besteht aus der Richterin/ dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzern. Als Verwaltungsbeamter beim Rhein-Kreis Neuss ist dies der Landrat, der sich auch durch den Kreisdirektor oder durch eine Beamtin oder einen Beamten mit der Befähigung zum Richteramt vertreten lassen kann.

 

Die Vertrauenspersonen müssen Deutsche sein, im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnen und vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt werden. Nicht wählbar sind die in der Anlage aufgeführten Personen.

 

Für die Amtsgerichtsbezirke Neuss (Neuss, Dormagen, Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich) und Grevenbroich (Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen) sind jeweils 7 Beisitzer zu wählen.

 

Mit Schreiben vom 13.11.2017 wurde um interfraktionelle Vorbereitung einer Vorschlagsliste gebeten.