Betreff
Änderung der Geschäftsordnung; hier § 28 Vertretung von Ausschussmitgliedern
Vorlage
010/2601/XVI/2018
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, § 28 der Geschäftsordnung (Vertretung von Ausschussmitgliedern) entsprechend der Anlage zu ändern.


Sachverhalt:

§ 28 der Geschäftsordnung enthält Regelungen zu Vertretungen von Ausschussmitgliedern. Um eine vollumfängliche fraktionelle Vertretung zu gewährleisten, soll § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung wie folgt geändert werden:

 

§ 28
Vertretung von Ausschussmitgliedern

(1)     Soweit rechtlich nichts anderes bestimmt ist oder der Kreistag nichts anderes beschließt, werden Ausschussmitglieder durch stellvertretende Ausschussmitglieder derselben Frak­tion oder Gruppe in der Reihenfolge des Wahlvorschlages vertreten mit der Einschrän­kung, dass grundsätzlich Kreis­tagsmitglieder nur von Kreistagsmitgliedern vertreten wer­den kön­nen sollen.

 

 

 

Dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist eine Übersicht der alten und neuen Fassung des § 28 der Geschäftsordnung.