Betreff
Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der beruflichen Integration von arbeitsuchenden Menschen mit Beeinträchtigungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Vorlage
50/2639/XVI/2018
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Im Februar 2018 haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW), die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, der Städtetag NRW sowie der Landkreistag NRW (LKT NRW) eine Rahmenvereinbarung zur Verbesserung der beruflichen Integration von Arbeitsuchenden mit Behinderungen bzw. gesundheitlichen Einschränkungen (Menschen mit Beeinträchtigungen) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in NRW abgeschlossen.

 

Hierüber hat der LKT NRW seine Mitglieder mit Rundschreiben Nr. 151/18 vom 12.03.2018 informiert. Das Rundschreiben nebst Rahmenvereinbarung, Schreiben des MAGS NRW an die Geschäftsführungen der Jobcenter in NRW vom 08.03.2018 sowie Beitrittsformular sind als Anlagen beigefügt.

 

Als gemeinsames Ziel formuliert die Vereinbarung die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen beeinträchtigter Menschen in NRW, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen.

 

Für die Jobcenter in NRW besteht nun die Möglichkeit, der Vereinbarung nach Abstimmung mit den Trägern beizutreten und so ein sichtbares Zeichen für das Engagement des Jobcenters gegenüber behinderten und gesundheitlich beeinträchtigten Menschen zu setzen. Mit dem Eintritt verbunden ist zum einen die Mitgliedschaft in der Landesinitiative „NRW inklusiv“ (nach außen sichtbar durch Berechtigung zur Verwendung des Logos der Landesinitiative). Zum anderen soll er mit konkreten Maßnahmen in den Jobcentern verbunden sein.

 

Mit Schreiben vom 27.03.2018 hat der Kreis der Geschäftsführung des Jobcenters als kommunaler Träger mitgeteilt, dass er einen Beitritt zur Rahmenvereinbarung ausdrücklich befürwortet. Hierfür sollen sowohl die derzeitige Aufstellung im Bereich Inklusionskompetenz kritisch geprüft als auch Vorschläge für konkrete Maßnahmen und Ziele durch die Geschäftsführung erarbeitet werden, um vorhandene Strukturen effektiv und zielführend zu ergänzen und auszubauen.

 

Zwischenzeitlich hat die Geschäftsführung den als Anlage beigefügten Maßnahmenkatalog für den Beitrittsantrag erarbeitet. Dieser ist im Rahmen der Steuerungsbesprechung am 07.05.2018 zwischen den Trägern Kreis und Arbeitsagentur für Arbeit- Regionaldirektion Mönchengladbach abgestimmt worden, so dass der Beitritt des Jobcenters rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist des MAGS NRW am 14.05.2018 erfolgen kann.