Sachverhalt:
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Anfrage vom 18.04.2018 um die
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.
Gibt es im Rhein
Kreis Neuss einen psychosozialen/psychiatrischen Rund-um-die-Uhr-Krisendienst?
Wenn nein, warum nicht?
2.
Wie bewerten die
Verwaltung und die Nutzerinnen und Nutzer gegebenenfalls die Wirksamkeit dieses
Krisendienstes?
3.
Wie wird der
Krisendienst finanziert?
Zunächst ist anzumerken, dass die
psychosoziale, insbesondere die psychiatrische Grund- wie auch Krisenversorgung
in der Zuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt sowie beim
überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Zur Beantwortung der Anfrage wurde daher der
LVR um eine fachliche Stellungnahme gebeten, die folgende Antworten gibt:
„ Für Menschen mit
Behinderung, die selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit in einer eigenen
Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben möchten und hierfür auf
Unterstützung angewiesen sind, wird der individuelle Unterstützungsbedarf
(Personenzentrierung) auch heute bereits umfassend sichergestellt. Hierzu
zählen neben den existenzsichernden Leistungen, Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung nach SGB V, Leistungen der Pflegekassen nach SGB XI, Leistungen
der ergänzenden Hilfe zur Pflege nach SGB XII sowie Assistenzleistungen zur
Freizeitgestaltung auch die pädagogischen Unterstützungsleistungen. Diese
werden in Form von Fachleistungen durch einen anerkannten Leistungserbringer
erbracht und im Rahmen des SGB XII finanziert. Entsprechend der Leistungs- und
Prüfungsvereinbarung haben sich die Kontaktzeiten am Hilfebedarf der betreuten
Person zu orientieren. Hierzu gehören auch Termine am Abend und an den
Wochenenden.
Darüber hinaus
stellen die Leistungserbringer im betreuten Wohnen im Kontext und im Rahmen der
Möglichkeiten der jeweiligen örtlichen Gesamthilfestrukturen
Kriseninterventionen jederzeit sicher. Damit ist jeder Leistungserbringer im
betreuten Wohnen an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr grundsätzlich
erreichbar und bereit, Hilfe zu leisten.
Gleichwohl gibt es
Unterstützungsbedarfe, die ohne Verzögerung gedeckt werden müssen. Hier hat
jeder Leistungserbringer die Möglichkeit im Sinne einer Vorhalte-Leistung für
ein Wohnangebot das Leistungsmodul Hintergrunddienst (LM HD) mit dem
zuständigen Kostenträger zu vereinbaren. Der Landschaftsverband Rheinland
versteht das LM HD als eine sozialräumlich ausgerichtete Leistung. Die Menschen
mit Behinderung müssen dabei nicht alle in einem Gebäude wohnen. Das LM HD ist
eine Vorhalteleistung, die vor allem in der Nacht erforderlich ist. Es sind
sowohl Nachtbereitschaftsdienste als auch Nachtwachen-Dienste möglich. Das LM
HD kann sowohl von Fachkräften, als auch von Nicht-Fachkräften erbracht werden.
Dies richtet sich nach dem konkreten Hilfebedarf. Der Leistungserbringer hält
dabei das für den zu betreuenden Personenkreis ausreichend fachlich
qualifizierte Personal vor.
Der
Landschaftsverband Rheinland hat aktuell für fünf verschiedene Wohnprojekten im
Rhein Kreis Neuss das Leistungsmodul Hintergrunddienst vereinbart.
Eine Verbundlösung
mehrerer Leistungserbringer ist grundsätzlich möglich, wurde aber mit
Leistungserbringern im Rhein Kreis Neuss noch nicht vereinbart.
Auch mit
Inkrafttreten des BTHG wird weiterhin sichergestellt sein, dass Menschen mit
einem umfassenden Unterstützungsbedarf diesen mit den zur Verfügung stehenden
Leistungsmodulen umfassend finanzieren können.
Im Rhein Kreis
Neuss sind Sozialpsychiatrische Zentren (SPZ) angesiedelt:
SPZ Neuss-Stadt
Diakonisches Werk
der evangelischen Kirchengemeinde Neuss e.V.
Am Stadtarchiv 10
41460 Neuss
SPZ
Dormagen-Rommerskirchen-Grevenbroich
Diakonie im Rhein
Kreis Neuss e.V.
Knechtstedener Str.
20 in 41540 Dormagen
SPZ Meerbusch
Mobile Hilfsdienste
Meerbusch e.V.
Xantener Str. 62
40670 Meerbusch
Unter dem Dach des SPZ sollen
unterschiedliche Hilfeangebote koordiniert zusammengefasst werden:
- die
Kontakt- und Beratungsstelle,
- das
Ambulant Betreute Wohnen,
- die
Tagesstätte,
- die
ambulante psychiatrische Pflege,
- der
Integrationsfachdienst,
- Arbeits-
und Zuverdienstmöglichkeiten
Die SPZ`s wirken
als Initiatoren für die Vernetzung und Entwicklung von Hilfeangeboten für
psychisch Kranke in ihrer Versorgungsregion. Die Hilfen werden in enger Abstimmung
mit den für die Pflichtversorgung im Rhein Kreis Neuss zuständigen
psychiatrischen Krankenhäusern und Fachabteilungen, den niedergelassenen
Fachärzten und Fachärztinnen, den Sozialpsychiatrischen Diensten, den übrigen,
an der regionalen psychiatrischen Versorgung beteiligten Einrichtungen
und Diensten, insbesondere den Anbietern von stationären und ambulanten
Wohnhilfen sowie von Arbeits- und Beschäftigungsangeboten erbracht. Die
Aufgabenwahrnehmung wird dabei eng mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt.
Der Landschaftsverband
Rheinland fördert den Aufbau, den koordinierten Betrieb und die bedarfsgerechte
Weiterentwicklung der SPZ durch die Finanzierung von Personal- und
Personalnebenkosten
sowie Gemein- und Sachkosten für eine Vollzeitstelle je SPZ (SPZ-Fachkraft).
Die psychiatrische
und psychosomatische Pflichtversorgung im Rhein-Kreis Neuss wird durch das St.
Alexius-/St. Josef-Krankenhaus Neuss, Nordkanalallee 99, 41464 Neuss
wahrgenommen. Es handelt sich um eine Einrichtung der St. Augustinus-Kliniken
gGmbH Neuss.
Die
Pflichtversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie im
Rhein-Kreis Neuss wird von der LVR-Klinik Viersen wahrgenommen. Die LVR-Klinik
Viersen betreibt im Rhein-Kreis Neuss eine Tagesklinik mit 12 Plätzen für
Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie mit angeschlossener Ambulanz.
Diese Tagesklinik ist angesiedelt am Lukaskrankenhaus in 41464 Neuss,
Preußenstr. 84.
Im
Rahmen der aktuellen Krankenhausplanung des Landes NRW 2015, die die wohnortnahe
psychiatrische Versorgung von Patientinnen und Patienten vorsieht, sollen nun
34 Betten der Kinder- und Jugendpsychiatrie von Viersen nach Neuss verlagert
werden.
Es ist
beabsichtigt, die 34 Betten auf dem Gelände des Lukaskrankenhauses in der Nähe
der LVR-Tagesklinik und der Kinderklinik des Lukaskrankenhauses anzusiedeln. Am
Standort Neuss gäbe es dann auch für Kinder- und Jugendliche mit psychischen
Störungen eine Vollversorgung.
Der Sozialpsychiatrischen
Dienst des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss befindet sich in den
Räumlichkeiten des Kreishauses Neuss. Um Hilfesuchenden einen möglichst
einfachen und ortsnahen Zugang zum Beratungsangebot des Sozialpsychiatrischen
Dienstes zu ermöglichen, werden zudem Sprechstunden in Dormagen, Grevenbroich,
Korschenbroich und Meerbusch angeboten.
Hinweise von
Nutzerinnen und Nutzern, dass sie sich in Krisen- und Notfallsituationen nicht
ausreichend versorgt fühlen, sind beim Landschaftsverband Rheinland bisher
nicht eingegangen.
Insgesamt ist
festzustellen, dass das mittlerweile aufgebaute System der ambulanten
Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen für Menschen mit
Behinderung eine bedarfsgerechte Unterstützung vor Ort zur Verfügung stellt.
Die Leistungen sind durchweg als tragfähig auch zur Bewältigung von Krisen-und
Notfallsituationen einzuordnen. “
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auch der Rhein-Kreis Neuss die Sozialpsychiatrischen Zentren mit einem Betrag in Höhe von 93.827 € finanziell unterstützt.