Beschlussvorschlag:
1. Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird gebeten, eine dauerhafte Kooperation mit der Stadt Grevenbroich vorzubereiten und dem Kreistag vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Kultur- und
Volkshochschulausschuss der Stadt Grevenbroich hat die städtische Verwaltung am
5. Dezember 2017 mit der Prüfung einer Übertragung des städtischen Archivs in
die Zuständigkeit des Rhein-Kreises Neuss beauftragt (Sitzungsvorlage-Nr.
40/2549/XVI/2018).
Die Stadt- und
Kreisverwaltung haben folglich ihre 2011 begonnenen Gespräche zur
Archivkooperation in den zurückliegenden Wochen wieder aufgenommen und in
diesem Zusammenhang Einigung darüber erzielt, dass beide Verwaltungen eine
dauerhafte Zusammenarbeit im Archivwesen anstreben. Derzeit werden die
notwendigen technischen, organisatorischen und baulichen Voraussetzungen für
eine solche Kooperation ermittelt.
Um während der
Übergangszeit die fachgerechte Erledigung der Aufgaben gemäß Landesarchivgesetz
Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, ist vorgesehen, dass die Stadt
Grevenbroich und der Rhein-Kreis Neuss eine zunächst auf zwei Jahre befristete
Verwaltungskooperation abschließen, welche als Anlage beigefügt ist.
Die Verwaltungskooperation stellt namentlich die personelle Ausstattung des städtischen Archivs sicher, indem der Rhein-Kreis Neuss neu einzustellendes archivarisches Fachpersonal im Stadtarchiv Grevenbroich einsetzt. Die hierfür anfallenden Personalkosten im Umfang von 1,0 Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 7 TVöD werden dem Kreis von der Stadt erstattet. Die derzeitige archivarische Stelleninhaberin scheidet zum 30.06.2018 aus dem Dienst der Stadt Grevenbroich aus.