Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der unteren Bauaufsicht
Vorlage
ZS2/2710/XVI/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der unteren Bauaufsicht vom Rhein-Kreis Neuss durch die Gemeinde Jüchen“ zu beschließen.


Sachverhalt:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der unteren Bauaufsicht vom Rhein-Kreis Neuss durch die Gemeinde Jüchen

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist derzeit für die Aufgaben der unteren Bauaufsicht für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen zuständig. Zum 1. Januar 2019 wird die Gemeinde Jüchen zur mittleren kreisangehörigen Stadt und erlangt damit selbst die Zuständigkeit. Aktuell sind für die Aufgabenerledigung beider Gemeinden vier Ingenieure und eine Verwaltungskraft des gehobenen Dienstes und eine Verwaltungskraft des mittleren Dienstes eingesetzt.

 

Nach Stadtwerdung der Gemeinde Jüchen verbliebe beim Kreis lediglich die Zuständigkeit für die Gemeinde Rommerskirchen mit einer minimalen Organisationseinheit. Für beide Behörden wären künftig jeweils geringe Stellenanteile in den einzelnen Berufsgruppen erforderlich. In einem Aufgabengebiet, das überwiegend Bauingenieure als Fachpersonal erfordert, wäre ein wirtschaftliches Arbeiten kaum möglich. Die Gemeinde Jüchen ist bereit, die Aufgaben für die Gemeinde Rommerskirchen vom Rhein-Kreis Neuss zu übernehmen. Auch für Jüchen ist die Kooperation von Vorteil, weil dadurch dort ein größerer Personalpool für die Aufgabenerledigung insgesamt zur Verfügung stehen wird. Das derzeit mit Aufgaben der unteren Bauaufsicht betraute Personal wechselt in festgelegtem Rahmen zur Gemeinde Jüchen (s. § 2 der Vereinbarung). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind informiert.

 

Der Rhein-Kreis Neuss erstattet der Gemeinde Jüchen anteilig die Personal- und Sachkosten für das künftig in der unteren Bauaufsicht tätige Personal. Basis für die Kostenermittlung sind die Pauschalen nach KGSt. Da Jüchen außerdem Mehrkosten durch die erforderliche Vorortpräsenz in Rommerskirchen haben wird, werden Gebühreneinnahmen zu 1/3 einbehalten und zu 2/3 an den Kreis ausgezahlt.

 

Darüber hinaus beteiligt der Rhein-Kreis Neuss nach § 3 (4) der Vereinbarung sich einmalig an sogenannten Implementierungskosten. Bauakten sind unbefristet aufzubewahren. Das Archiv der unteren Bauaufsicht ist daher sehr umfangreich und muss von der Gemeinde Jüchen komplett übernommen werden. An den Kosten z.B. für Regalsysteme beteiligt sich der Kreis, anteilig für den Aktenbestand Rommerskirchen.

 

Für die Aufgabenübertragung soll die beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §  23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) abgeschlossen werden.