Beschlussempfehlung:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag, den Abschluss der beigefügten
"Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der unteren
Bauaufsicht vom Rhein-Kreis Neuss durch die Gemeinde Jüchen“ zu beschließen.
Sachverhalt:
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Übernahme der Aufgaben der unteren Bauaufsicht vom Rhein-Kreis
Neuss durch die Gemeinde Jüchen
Der Rhein-Kreis Neuss ist derzeit für die
Aufgaben der unteren Bauaufsicht für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen
zuständig. Zum 1. Januar 2019 wird die Gemeinde Jüchen zur mittleren
kreisangehörigen Stadt und erlangt damit selbst die Zuständigkeit. Aktuell sind
für die Aufgabenerledigung beider Gemeinden vier Ingenieure und eine
Verwaltungskraft des gehobenen Dienstes und eine Verwaltungskraft des mittleren
Dienstes eingesetzt.
Nach Stadtwerdung der Gemeinde Jüchen
verbliebe beim Kreis lediglich die Zuständigkeit für die Gemeinde
Rommerskirchen mit einer minimalen Organisationseinheit. Für beide Behörden
wären künftig jeweils geringe Stellenanteile in den einzelnen Berufsgruppen
erforderlich. In einem Aufgabengebiet, das überwiegend Bauingenieure als
Fachpersonal erfordert, wäre ein wirtschaftliches Arbeiten kaum möglich. Die
Gemeinde Jüchen ist bereit, die Aufgaben für die Gemeinde Rommerskirchen vom
Rhein-Kreis Neuss zu übernehmen. Auch für Jüchen ist die Kooperation von
Vorteil, weil dadurch dort ein größerer Personalpool für die Aufgabenerledigung
insgesamt zur Verfügung stehen wird. Das derzeit mit Aufgaben der unteren
Bauaufsicht betraute Personal wechselt in festgelegtem Rahmen zur Gemeinde
Jüchen (s. § 2 der Vereinbarung). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind informiert.
Der Rhein-Kreis Neuss erstattet der
Gemeinde Jüchen anteilig die Personal- und Sachkosten für das künftig in der
unteren Bauaufsicht tätige Personal. Basis für die Kostenermittlung sind die
Pauschalen nach KGSt. Da Jüchen außerdem Mehrkosten durch die erforderliche
Vorortpräsenz in Rommerskirchen haben wird, werden Gebühreneinnahmen zu 1/3
einbehalten und zu 2/3 an den Kreis ausgezahlt.
Darüber hinaus beteiligt der Rhein-Kreis
Neuss nach § 3 (4) der Vereinbarung sich einmalig an sogenannten Implementierungskosten.
Bauakten sind unbefristet aufzubewahren. Das Archiv der unteren Bauaufsicht ist
daher sehr umfangreich und muss von der Gemeinde Jüchen komplett übernommen
werden. An den Kosten z.B. für Regalsysteme beteiligt sich der Kreis, anteilig
für den Aktenbestand Rommerskirchen.
Für die Aufgabenübertragung soll die
beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 23 ff. des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) abgeschlossen werden.