Sachverhalt:
Unter Federführung der Lebenshilfe Neuss hat sich
eine Gruppe von neun Sozialverbänden um die Durchführung der Ergänzenden
Unabhängigen Teilhabe-Beratung (EUTB) beworben und einen entsprechenden
Förderantrag beim Bund gestellt.
Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales erst vorgesehen hatte, dass die EUTB aus einem Nachbarkreis heraus für
den Rhein-Kreis Neuss mitgeleistet werden soll, hat Landrat Petrauschke das
Ministerium angeschrieben und die Erfordernisse im Rhein-Kreis Neuss
verdeutlicht.
Kreisdirektor Brügge hat im Gespräch mit
Staatssekretär Dr. Schmachtenberg mit Nachdruck eine vor Ort ansässige
Beratungsstelle eingefordert.
Besonders aber Herr Bundesminister a. D. Hermann
Gröhe MdB und der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herr Ansgar
Heveling MdB, haben die Bemühungen, ein entsprechendes Angebot im Rhein-Kreis
Neuss einzurichten, unmittelbar bei Bundesminister für Arbeit und Soziales Heil
unterstützt.
Dies hat letztlich zum Erfolg geführt, dass auch im
Rhein-Kreis Neuss ein entsprechendes Angebot finanziert werden kann. Das
Projekt träge den Namen „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ und läuft bis
Ende 2020. Rund 550.000 € an Bundesmitteln fließen somit in den Rhein-Kreis
Neuss.
Für die betroffenen Menschen ist das neue,
qualifizierte Beratungsangebot ein besonderer Gewinn, denn es bietet die
Möglichkeit für eine möglichst eigenständige und individuelle Lebensplanung.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist im
neuen Sozialgesetzbuch IX, § 32 beschrieben. Es handelt sich hierbei um ein
Beratungsangebot, das man schon in Anspruch nehmen kann, bevor man Leistungen
beantragt. Diese Beratung soll niedrigschwellig sein und unabhängig von
Leistungsträgern und Leistungserbringern erfolgen. Es findet ergänzend zu der Beratung der
Rehabilitationsträger statt, die ihrerseits weiterhin Anlaufstellen zur
Beratung vorhalten.
Das Besondere des EUTB-Angebotes ist es, dass
möglichst eine „Beratung von Betroffenen für Betroffene“ umzusetzen ist: dies
nennt man das Peer Counseling-Prinzip.
Die Beratungsangebote werden von dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Bundesmitteln – vorerst –
bis zum 31. Dezember 2022 gefördert. Es wird eine wissenschaftliche
Untersuchung geben, ob das System der EUTB hilfreich für Menschen mit
Behinderungen ist.
Das Angebot wird als ein Gemeinschaftsprojekt von
St. Augustinus Behindertenhilfe, CaritasSozialdienste, Diakonie Rhein-Kreis
Neuss, Lebenshilfe Neuss und Leben & Wohnen Grevenbroich, SkF, SKM und der
Paritätische/Selbsthilfekontaktstelle entwickelt.