Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Arbeit der
Pädagogischen Ambulanz zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
Pädagogische Ambulanz ist eine Einrichtung der Ev. Jugend- und Familienhilfe
gGmbH in Kaarst zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die durch das
Jugendamt in Obhut genommen worden sind.
Jugendämter
sind nach § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, in Krisensituationen
Kinder und Jugendliche zum Schutz vor Gefahren in ihre Obhut zu nehmen.
Im
Bereich des Kreisjugendamtes war dieses 2017 bei 20 Kinder und Jugendlichen der
Fall. In den meisten Fällen waren die
Eltern auch ohne Einbeziehung des Familiengerichtes mit der Inobhutnahme
einverstanden.
Für
die Aufnahme und Unterbringung der betroffenen Kinder und Jugendliche bedarf es
spezialisierter Einrichtungen. Kinderschutzstellen müssen in der Lage sein, 24
Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr jederzeit Kinder oder Jugendliche aus den
unterschiedlichsten Lebenssituationen heraus aufnehmen zu können. Gleichzeit
ist die Verweildauer oft nur kurz und zwischen der Aufnahme in die Schutzstelle
und der Rückkehr nach Hause oder in eine weiterführende Heimeinrichtung liegen
in der Regel nur wenige Tage oder ein bis drei Wochen.
Die
Pädagogische Ambulanz in Kaarst-Büttgen ist seit über 30 Jahren auf Grundlage
vertraglicher Vereinbarungen die Kinderschutzstelle des Kreisjugendamtes.
Zusätzlich übernimmt sie außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes den
Bereitschaftsdienst.
Herr
Wiecha, Geschäftsführer der Ev. Jugend- und Familienhilfe, wird im
Kreisjugendhilfeausschuss über die Pädagogische Ambulanz berichten.