Betreff
Pädagogische Ambulanz
Vorlage
51/2879/XVI/2018
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Arbeit der Pädagogischen Ambulanz zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Die Pädagogische Ambulanz ist eine Einrichtung der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH in Kaarst zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die durch das Jugendamt in Obhut genommen worden sind.

 

Jugendämter sind nach § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, in Krisensituationen Kinder und Jugendliche zum Schutz vor Gefahren in ihre Obhut zu nehmen.

 

Im Bereich des Kreisjugendamtes war dieses 2017 bei 20 Kinder und Jugendlichen der Fall.  In den meisten Fällen waren die Eltern auch ohne Einbeziehung des Familiengerichtes mit der Inobhutnahme einverstanden.

 

Für die Aufnahme und Unterbringung der betroffenen Kinder und Jugendliche bedarf es spezialisierter Einrichtungen. Kinderschutzstellen müssen in der Lage sein, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr jederzeit Kinder oder Jugendliche aus den unterschiedlichsten Lebenssituationen heraus aufnehmen zu können. Gleichzeit ist die Verweildauer oft nur kurz und zwischen der Aufnahme in die Schutzstelle und der Rückkehr nach Hause oder in eine weiterführende Heimeinrichtung liegen in der Regel nur wenige Tage oder ein bis drei Wochen.

 

Die Pädagogische Ambulanz in Kaarst-Büttgen ist seit über 30 Jahren auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen die Kinderschutzstelle des Kreisjugendamtes. Zusätzlich übernimmt sie außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes den Bereitschaftsdienst.

 

Herr Wiecha, Geschäftsführer der Ev. Jugend- und Familienhilfe, wird im Kreisjugendhilfeausschuss über die Pädagogische Ambulanz berichten.