Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, die
beigefügte "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kaarst
und dem Rhein-Kreis Neuss über die Kooperation bei der örtlichen
Rechnungsprüfung“ gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW abzuschließen.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Überlegung zur Kommunalen Zusammenarbeit wurde der Stadt Kaarst
angeboten, die Aufgaben der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des
Rhein-Kreises Neuss wahrnehmen zu lassen.
Die
Stadt Kaarst beabsichtigt, das Angebot des Kreises anzunehmen und die Aufgaben
der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 103 GO NRW von der Rechnungsprüfung des
Kreises durchführen zu lassen.
Der
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HWFA) der Stadt Kaarst ist in seiner
Sitzung am 15.11.2018 dem Verwaltungsvorschlag zur Auslagerung der örtlichen
Rechnungsprüfung an den Rhein-Kreis Neuss gefolgt; der Stadtrat wird hierüber
am 13.12.2018 beschließen.
Der
Rhein-Kreis Neuss übernimmt kein zur Aufgabenerledigung erforderliches Personal
von der Stadt. Entsprechende Stellen sind bei der Rechnungsprüfung des Kreises
einzurichten.
Ziel
ist, die Aufgabe zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu übernehmen, sobald die
personellen und sächlichen Voraussetzungen geschaffen sind.
Die
Kostenerstattung erfolgt in Anlehnung an die Gebührensatzung der
Gemeindeprüfungs-anstalt für das Land Nordrhein-Westfalen.
Ein
entsprechender Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist beigefügt.