Sachverhalt:
Vereinbarung über die
Durchführung der Aufgaben der unteren Bauaufsicht für den Rhein-Kreis Neuss
durch die Gemeinde Jüchen
Die Gemeinde Jüchen wird am 1. Januar 2019
zur Stadt und erhält damit die Zuständigkeit für die untere Bauaufsicht. Um
weiterhin ein effektives und wirtschaftliches Arbeiten für beide Verwaltungen
zu ermöglichen, haben Gemeinde und Kreis eine Kooperation hinsichtlich der
unteren Bauaufsicht für das Gemeindegebiet Rommerskirchen beschlossen.
Zunächst war der Abschluss einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 23 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) vorgesehen, die eine Aufgabenübertragung vom Kreis
auf die Gemeinde zum Inhalt hatte. Diese hat der Kreistag in seiner Sitzung am
26.06.2018 beschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die nach § 24 (2)
des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) erforderliche Genehmigung
unter Hinweis auf die eingeschränkten Möglichkeiten der Aufgabenübertragung
nach Gemeinde- und Kreisordnung abgelehnt.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun empfohlen, eine
vertragliche Vereinbarung unterhalb der Schwelle des GkG abzuschließen und zu
regeln, dass die Aufgaben durch Personal der Gemeinde Jüchen wahrgenommen
werden. Es wurde daher wurde eine neue Vereinbarung über die Durchführung der
Aufgaben der unteren Bauaufsicht abgeschlossen. Der Kreis bleibt Aufgabenträger
und bedient sich zur Aufgabenwahrnehmung der personellen und sächlichen
Ressourcen der Gemeinde Jüchen. Die künftige Stadt Jüchen handelt im Namen des
Kreises.
Hinsichtlich Personalübernahme und
Kostenerstattung bleibt es bei den zuvor getroffenen Regelungen.