Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der letzten
Sitzung des Kulturausschusses am 11.10.2018 wurde seitens der Verwaltung
zugesagt, über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Ortsumgehung Sinsteden
B 59n, der Beschilderung des Kreiskulturzentrums sowie der Verkehrsplanung und
der Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zur berichten:
Ortsumgehung:
Die
Maßnahme „B59n Ortsumgehung Sinsteden“ befindet sich aktuell mit den
Erdbauarbeiten im ersten Bauabschnitt. Diese sollen bis Mitte Februar
abgeschlossen werden. Parallel beginnen die Arbeiten an der Entwässerung:
Einbau der Entwässerungskanäle und Endausbau der beiden Sickerbecken. Für die
Monate März bis Mai 2019 ist der eigentliche Straßenbau geplant.
Die
nördliche und südliche Einmündung nach Sinsteden bzw. der nördliche und südliche
Anschluss der B59n an die bestehende B59 erfolgt dann voraussichtlich von Mai
bis August. Mit dem Anschluss werden die wesentlichen Baumaßnahmen
abgeschlossen sein. Mit der Freigabe der Ortsumgehung Sinsteden ist nach
Auskunft des zuständigen Landesbetriebes Straßenbau NRW (Straßen.NRW) im August
2019 zu rechnen.
Beschilderung:
Hinsichtlich
der Hinweisbeschilderung wird derzeit unmittelbar
am Kulturzentrum und zusätzlich im Knotenpunkt B 477/K 24 mit touristischer
Beschilderung auf das „Kulturzentrum Sinsteden“ hingewiesen. Seitens Straßen
NRW wurde bislang keine Möglichkeit zu einer Ausweitung der Aufstellorte für
die touristische Beschilderung gesehen.
Nach
Fertigstellung der B59n (Ortsumgehung Sinsteden) wird der Ort über zwei
Zufahrten an die Umgehung angeschlossen. Die
Beschilderung (nach der Straßenverkehrsordnung sowie wegweisende Beschilderung)
sind jedoch nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens.
Seitens des
Rhein-Kreises Neuss ist es geplant, an den beiden Zufahrten die vorgesehenen
Hinweistafeln um die touristische Wegweisung zu ergänzen, entweder
alleinstehend oder integriert. Hierfür ist jedoch die Zustimmung seitens
Straßen.NRW erforderlich.
Der Rhein-Kreis
Neuss beabsichtigt, sobald der Markierungs- und Beschilderungsplan für die zukünftige
B 59n vorliegt, auf Straßen.NRW einzuwirken, die gewünschte Wegweisung in
diesen aufzunehmen.
Die Kosten für
die touristische Wegweisung (und alle hierfür erforderlichen Arbeiten) sind hierbei
vom Antragsteller/Veranlasser zu tragen.
Innerörtliche
Gestaltungsplanung:
Die
B59 (alt) innerhalb der Ortslage Sinsteden wird zu einer Gemeindestraße
zurückgestuft. Der Rückbau und
die Gestaltung der alten Ortsdurchfahrt Sinsteden liegt nach der Abstufung im
Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Rommerskirchen.
Die Gemeinde
hat zwischenzeitlich ein Büro mit der Entwicklung eines Konzeptes über die
zukünftige Gestaltung beauftragt. Im weiteren Verfahren sollen die Bürger und
Anlieger an der Erstellung der Konzeptplanung beteiligt werden. Zu diesem Zeitpunkt
besteht dann die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken vorzutragen.