Betreff
Förderung des Neubaus der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rommerskirchen, Veilchenweg in Butzheim
Vorlage
51/3099/XVI/2019
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinde Rommerskirchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

Ø  zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen, die auch für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren geeignet sind, auf dem Veilchenweg in Rommerskirchen,  ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.341.500 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 2.683.000 € gewährt.

 

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U3-Ausbau reduzieren den Kreiszuschuss gemäß der o.a. Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013.

Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

Die Mittel sind im Haushalt 2019/20 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes ausgezahlt.

 


Sachverhalt:

Um den Verpflichtungen aus § 24 SGB VIII gerecht zu werden, müssen auch in der Gemeinde Rommerskirchen zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren geschaffen werden.

Die Gemeinde Rommerskirchen plant in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt auf dem Veilchenweg in Rommerskirchen, Ortsteil Butzheim eine Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen. Die Räume in drei Gruppen sind für die Betreuung von Kinder über und unter drei Jahren geeignet, wie auch für Kinder mit Behinderungen. Die vierte Gruppe wird als Naturgruppe geplant.

Die Bauplanungen sind mit dem Kreis- und Landesjugendamt abgestimmt worden.

 

Gründe für den zusätzlichen Bedarf:

 

Ø  Wie der Bedarfsplanung zu entnehmen ist, werden bereits im nächsten Kindergartenjahr zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen benötigt.

Ø  Die Gemeinde Rommerskirchen hat dem Kreisjugendamt in 2018 im Rahmen der regelmäßigen Planungsgesprächen mitgeteilt, dass mittelfristig im Bereich Rommerskirchen ca. 70 bis 80 Wohneinheiten entstehen werden, dadurch wird ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen entstehen.

Ø  Steigende Geburtenzahlen und eine steigende Geburtenrate machen zusätzliche Betreuungsplätze notwendig.

Ø  Der Bedarf im Rahmen der U3-Betreuung wird auch zukünftig steigen, infolge dessen werden zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt.

 

Finanzierung der Baumaßnahme:

 

Gesamtkosten:                                               2.700.000,00 €

 

Anerkennungsfähige Kosten

für den Zuschuss des Kreisjugendamtes               2.683.000,00 €

 

Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu 50%)       1.341.500,00 €

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen kann der Gemeinde Rommerskirchen ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von 1.341.500,00 € gewährt werden.

 

Fördermittel des Landes oder Bundes für den U3- und den U6-Ausbau:

 

Das Land NRW beabsichtigt in den nächsten Jahren erhebliche Mittel für den U6-Ausbau zur Verfügung zu stellen. Wie die Mittel auf die Jugendämter verteilt werden, als Schlüsselzuweisung oder projektbezogen, ist noch unbekannt. Für die Baumaßnahme wird zeitnah ein entsprechender Antrag gestellt. Die Fördermittel des Landes oder Bundes werden gegebenenfalls mit dem Kreiszuschuss gemäß der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 verrechnet.

 

Baubeginn wird bereits im Frühsommer 2019 sein. Die Kindertageseinrichtung soll zum 01.08.2020 den Betrieb aufnehmen.