Betreff
Gewährung von Zuschüssen an die Träger der ambulanten Hospizdienste
Vorlage
50/916/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

-         der Hospizbewegung Kaarst e.V.

-         der Hospizbewegung Dormagen e.V.

-         der Hospizbewegung Meerbusch e.V.

-         dem Häuslichen Hospizdienst Diakonisches Werk Neuss

-         Jona – der Hospizbewegung in der Region Grevenbroich

 

zu den entstehenden Kosten der Hospizarbeit einen Zuschuss von jeweils 13.000,00 €, sowie

-         dem Marienheim Hospiz Kaarst e.V.

für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen einen Zuschuss in Höhe von 8.739,00 €.

Die von der AOK Rheinland – stellvertretend für die Spitzenverbände der Krankenkassen – geförderten Personalkosten werden nicht in die Kreisförderung einbezogen.

Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

Der Kreistag hat auf Vorschlag des Finanzausschusses im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2009 Mittel zur Förderung der Hospizarbeit in Höhe von insgesamt 73.739 € zur Verfügung gestellt.

Damit soll die verdienstvolle Arbeit der fünf ambulanten Hospizdienste im Rhein-Kreis Neuss unterstützt werden, wobei eine zusätzliche (Sachkosten-)Förderung der Trauerbegleitung erfolgt.

In dem Betrag ist die Förderung des Marienheim Hospiz Kaarst e.V. einbezogen. Mit dem Zuschuss werden Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände der stationären Hospizeinrichtung übernommen. Der Förderung wurde im Rahmen der „Wunschliste“ entsprochen.

Die Träger der ambulanten Hospizdienste haben die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V von der AOK Rheinland – stellvertretend für die Spitzenverbände der Krankenkassen – einen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten zu erhalten.

Die Kreisförderung wird daher nur für die Aufgabenbereiche gewährt, für die eine Bezuschussung durch die AOK Rheinland nicht erfolgt (Sachkosten, Trauerbegleitung, Arbeit in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern).