Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftrag
die Verwaltung in der Stadt Jüchen und in der Gemeinde Rommerskirchen ebenfalls
das beschriebene Vertretungssystem zu etablieren.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses
vom 01.03.2018 hat die Verwaltung über die gesetzliche Notwendigkeit der
Einrichtung eines Vertretungsmodells in der Kindertagespflege berichtet. Das
entsprechende Pilot-Projekt wurde im September 2018 mit einer
Vertretungstagesmutter in Kleinenbroich gestartet. An dieser Stelle soll über
die ersten Erfahrungen berichtet werden.
Im Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes des Rhein-Kreis-Neuss sind aktuell 60 Tagespflegepersonen
(TPP) tätig, sie betreuen zurzeit 191 Kinder. Diese Betreuungen gliedern sich
wie folgt:
Korschenbroich: 30
TPP mit 124 Kindern und 1 Vertretungstagesmutter
Jüchen:
17 TPP mit 70 Kindern
Rommerskirchen: 12
TPP mit 53 Kindern
Davon
arbeiten 17 Tagespflegepersonen in 6 Großtagespflegestellen in Korschenbroich
(2), Jüchen (2) und Rommerskirchen (2), sie betreuen insgesamt 54 Kinder; im
Jahr 2019 ist die Errichtung von weiteren Großtagespflegestellen geplant, wovon
sich eine in Kleinenbroich bereits in der konkreten Planungsphase befindet.
Vertretungserfordernis:
Seit
Jahren ist ein Anstieg der Nachfrage und der Anzahl der Betreuungsplätze im
Rahmen der Kindertagespflege zu verzeichnen. Auch hat sich der Umfang der
wöchentlichen Betreuungszeit aufgrund eines Anstiegs der wöchentlichen
Arbeitszeit der Eltern, insbesondere der Frauen, stark erhöht; dieser liegt
aktuell bei durchschnittlich 35 Wochenstunden.
Im
Zuge dessen hat sich in den letzten zwei Jahren auch der Bedarf an
Vertretungsplätzen im Rahmen der Kindertagespflege erhöht.
Wie
bei allen Beschäftigten treten auch bei Tagespflegepersonen sowie deren eigenen
Kindern Erkrankungsphasen auf, durch die unerwartete Ausfallzeiten der
Tagespflegepersonen entstehen. Zudem haben immer weniger Eltern die
Möglichkeit, diese Ausfallzeiten durch dem Kind bekannte Bezugspersonen
abzudecken, insbesondere wenn die Ausfallzeiten länger andauern. Auch der
eigene Urlaubsanspruch der Eltern ist begrenzt und kann zudem nicht jederzeit
und kurzfristig in Anspruch genommen werden.
Fällt
eine Tagespflegeperson aufgrund einer Erkrankung aus, müssen umgehend meist bis
zu fünf Kinder durch andere Tagespflegepersonen betreut werden. Daneben müssen
unter Umständen in den Ferien- und Urlaubszeiten der Tagespflegepersonen
alternative Betreuungsmöglichkeiten gewährleistet werden, falls die Eltern in
dieser Zeit keinen Urlaub nehmen können; dieser Bedarf ist jedoch durch Vorlage
einer Bescheinigung seitens des Arbeitgebers nachzuweisen. Grundsätzlich sind
Tagespflegepersonen und Eltern angehalten ihren Urlaub aufeinander abzustimmen.
Auf
der Grundlage der zuvor genannten Rahmenbedingungen ist die Einführung eines
Vertretungsmodells, das sowohl den Tagespflegepersonen wie auch den Eltern und
Kindern Verlässlichkeit in dieser Betreuungsform bietet, unabdingbar.
Gesetzliche Grundlagen
und sich daraus ergebende Ansprüche:
Die
gesetzliche Verpflichtung für die Einführung eines Vertretungsmodells im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes basiert auf § 23 Abs. 4 Satz 2 SGB
VIII, der regelt, dass für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig
eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen ist. Adressat
dieser Verpflichtung ist gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe; des Weiteren muss die Ersatzbetreuung dem
Förderauftrag gem. § 22 Abs. 3 SGB VIII gerecht werden und durch geeignete
Tagespflegepersonen gem. § 4 KiBiz oder in einer Einrichtung mit
Betriebserlaubnis erfolgen.
Aus
diesen gesetzlichen Grundlagen lässt sich im Hinblick auf eine größtmögliche
Kontinuität in der Kindertagespflege die Verpflichtung des Kreisjugendamtes
ableiten, das Risiko eines unvorhergesehenen Betreuungsausfalls durch das
Vorhalten eines Vertretungskonzeptes in der Kindertagespflege zu minimieren.
Beschreibung der
Erprobungsphase des Vertretungsmodells:
Im
September 2018 hat in Korschenbroich eine Vertretungstagesmutter mit ihrer
Arbeit nach dem Stützpunktmodell begonnen. Die Vertretungstagesmutter ist
ausgebildete Kinderpflegerin und hat vor Ihrer Tätigkeit als
Vertretungstagesmutter, ein Jahr als Tagesmutter in ihrem häuslichen Umfeld
gearbeitet.
Den
Tagesmüttern in Korschenbroich wurde freigestellt an der Erprobung des
Vertretungsmodells teilzunehmen. Es haben sich 14 Tagesmütter für die Teilnahme
am Vertretungsmodell entschieden. Die anderen Tagesmütter vertreten sich im
Krankheitsfall gegenseitig oder haben eine Klausel in Ihren Betreuungsvertrag
aufgenommen, dass im Krankheitsfall keine Vertretung in Anspruch genommen
werden kann.
Ein
Kennenlernen der Vertretungstagesmutter und deren Räumlichkeiten hat zu Beginn
der Erprobungsphase stattgefunden. Die Vertretungstagesmutter hat zwei
Kennenlernnachmittage bei sich zuhause angeboten, an denen alle Eltern und Kinder
teilnehmen konnten. An diesen Nachmittagen konnten die Räumlichkeiten der
Vertretungstagesmutter kennengelernt, erste Kontakte zur Vertretungstagesmutter
aufgenommen und Fragen bezüglich des Vertretungsmodells mit der
Vertretungstagesmutter und der zuständigen Fachberatung geklärt werden.
Die
Vertretungstagesmutter hat insbesondere in der Startphase die am
Vertretungsmodell teilnehmenden Tagesmütter besucht, um die Kinder
kennenzulernen und um eine Bindung zu ihnen aufzubauen.
Diese
Besuche werden zu den Zeiten, wo keine Vertretung durch die
Vertretungstagesmutter in Anspruch genommen wird, abwechselnd bei den 14
Tagesmüttern zu Kontaktpflege und zum weiteren Bindungsaufbau mit den Kindern
durchgeführt. Diese Besuche finden in einem Rhythmus, von zwei Besuchen bei
zwei verschiedenen Tagesmüttern, von jeweils zwei Stunden an einem Tag statt.
Das
Vertretungssystem ist, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt, in Anspruch
genommen worden.
Die
Vertretungstagesmutter berichtet, dass in den Vertretungssituationen alle
Kinder problemlos betreut werden konnten, da eine gute Bindung besteht.
Aus
der Sicht des Jugendamtes hat sich diese Art des Vertretungssystems gut
etabliert und sollte deshalb in Korschenbroich fortgeführt werden. Außerdem
erscheint es sinnvoll dieses Konzept ebenfalls in den Kommunen Jüchen und
Rommerskirchen einzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
monatlichen Aufwendungen für die Vertretungstagesmutter betragen 2.430 Euro
inklusive der Zuschüsse zu den Kosten für die Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung.