Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.08.2019 stellte die SPD-Kreistagsfraktion eine Anfrage hinsichtlich der Auswirkungen der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses seit dem 01.07.2019 auf den Rhein-Kreis Neuss. Die Anfrage ist als Anlage beigefügt.
Diese wird wie folgt beantwortet:
1. Zunächst wird mitgeteilt, dass das Kreisjugendamt auch im Bereich des Unterhaltsvorschusses nur für die Städte Jüchen und Korschenbroich und für die Gemeinde Rommerskirchen zuständig ist. Somit kann die Anfrage nicht für das gesamte Kreisgebiet beantwortet werden.
Mehrkosten durch die Reform entstehen in absehbarer Zeit nicht. Es gibt einen geringen Mehraufwand bei der Fallaufnahme, da die Fälle die für die Übertragung auf das Land NRW qualifiziert sind, entsprechend aufbereitet werden müssen. Gleichzeitig findet jedoch eine Entlastung bei der Heranziehung statt, da diese dann durch das Land NRW erfolgt. Auf Grund der Vielzahl der beim Kreisjugendamt Neuss verbleibenden Fälle, wirkt sich dies jedoch personell nicht aus.
2. Der Haushalt wird durch die Neuregelung über die bisherige Planung hinaus nicht belastet.
3. Die sogenannten Altfälle verbleiben zur Heranziehung auch weiterhin beim Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss. Das Land NRW übernimmt lediglich Neufälle, die nach dem 01.07.2019 beantragt wurden und bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezogen haben. Auch die Fälle, die nicht den engen Voraussetzungen und Vorgaben des Landes entsprechen, verbleiben zur Heranziehung beim Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss.
Im Wesentlichen werden nur solche Fälle übernommen, die aufgrund der Neuregelung neben der Heranziehung keine weitere Problematik wie Vaterschaftsfeststellung, Vater unbekannt und bereits bezogenen Unterhaltsvorschuss, mit sich bringen.
Für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss bedeutet dies in Zahlen ausgedrückt, dass für den bisherigen Zeitraum 01.07.2019 – 30.08.2019 insgesamt 28 Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gestellt worden sind. Davon wurden 9 Fälle an das Land NRW abgegeben, die restlichen 19 Fälle verbleiben in der Heranziehung des Kreisjugendamtes Neuss. Der Zuständigkeitswechsel bringt lediglich eine Erleichterung bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen.
Mehrkosten wurden bereits durch die Reform zum 01.07.2017 verursacht.
Diese wirken sich auf Grund der verlängerten Bezugsdauer des
Unterhaltsvorschusses bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, dementsprechend
auch bis zum jetzigen Zeitpunkt und in die Zukunft hinein, auf den Haushalt
aus.
Haushaltsjahr |
Soll |
2016 |
542.748, 12 € |
2017 |
723.804, 64 € |
2018 |
1.142.200,24 € |
Endgültige Zahlen für das Haushaltjahr 2019 liegen noch nicht vor.
Demnach kam es hier nach der Reform zum 01.07.2017 zu Mehrkosten i. H.
v. 418.395,60 Euro.
Diese Mehrkosten wurden vom Rhein-Kreis Neuss, vom Land NRW und vom
Bund getragen (Land 30 %, Bund 40% und Rhein-Kreis Neuss 30 %).
Das Land NRW und der Bund zahlten in 2017 für die Kosten des
Unterhaltsvorschusses an den Rhein-Kreis Neuss 446.305,17 Euro. Im Jahr 2018
waren es 790.441,38 Euro.
2017:
Aufwand UVG |
Erstattung Land
NRW und Bund |
723.804,64 € |
446.305,17 € |
277.499,47 € |
2018:
Aufwand UVG |
Erstattung Land
NRW und Bund |
1.142.200,24 € |
790.441,38 € |
351.758,86 € |
Dies entspricht Mehrkosten im Jahr 2018 nach der vorherigen Reform von
74.259,39 Euro.