Sachverhalt:
zu 1 & 2)
Die Kreisverwaltung
hat einen Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser liegt auch Kommunen vor, die an
einer Zusammenarbeit mit der Gesellschaft interessiert sind. Darüber hinaus
laufen weiter Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften über eine Zusammenarbeit
im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Sobald diese zu einem positiven
Ergebnis führen, erfolgt eine Gesellschaftsgründung.
Zu 3)
Es wurde ein
Gesellschaftsvertrag erarbeitet und Kommunen für eine Zusammenarbeit gewonnen.
Darüber hinaus wurden Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften über eine
Zusammenarbeit im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages geführt.
Zu 4)
Die Notwendigkeit von
grundsätzlichen Anpassungen hat sich noch nicht ergeben.
Zu 5)
Hierzu gibt es noch
kein endgültiges Ergebnis.
Zu 6)
Nein.
Zu 7)
Darüber hinaus gehende
Mittel werden aktuell nicht benötigt.
Zu 8)
Für die Beantwortung
der Frage müsste eine Abfrage bei allen öffentlichen und privaten
Grundstückseigentümern im Rhein-Kreis Neuss erfolgen. Eine solche aufwändige
Ermittlung hat nicht stattgefunden.
Zu 9)
Die Gemeinde
Rommerskirchen hat eine Beteiligung zugesagt. Mit den anderen Kommunen wurde
Vertraulichkeit über die Gespräche vereinbart.
Zu 10)
Mit der
Wohnungsverwaltung soll ein bereits am Markt aktiver Wohnungsverwalter oder
eine Wohnungsbaugesellschaft beauftragt werden. Diese wäre für die Mieter
Ansprechpartner. Im vorliegenden Konzept ist vorgesehen, dass das Eigentum bei
den Kommunen verbleibt. Diese wären dann Vertragspartner.