Betreff
Interkommunaler Kulturentwicklungsplan
Vorlage
40/3927/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Wie bereits in der letzten Sitzung des Kulturausschusses am 10.02.2020 berichtet wurde, hat am 16.01.2020 eine Delegation aus Vertretern des Rhein-Kreises Neuss und der interessierten Kommunen einen Termin beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft wahrgenommen und dort das Projekt des interkommunalen Kulturentwicklungsplanes vorgestellt. Ein Förderantrag wurde im Anschluss an den Termin gestellt.

 

Mit Bescheid vom 30.04.2020 hat die Bezirksregierung Düsseldorf für die Zeit vom 30.04.2020 bis zum 31.12.2022 eine Zuwendung in Höhe von 50.000 € für die Erstellung des interkommunalen Kulturentwicklungsplanes in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % zu den zuwendungsfähigen Ausgaben genehmigt.

 

In einem ersten Schritt wird nun unter Berücksichtigung der Vergabegrundsätze gemeinsam mit den am Projekt teilnehmenden Kommunen der Auftrag an eine Agentur vergeben. Das Leistungsverzeichnis und die Entscheidungskriterien werden derzeit erarbeitet.

 

Die Stadt Neuss hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie die Initiative des Rhein-Kreises Neuss, die Kulturarbeit in der Region zu fördern und Handlungsempfehlungen und Strategien zur Profilschärfung der Region zu entwickeln, ausdrücklich begrüßt. In ihrem Schreiben hat die Stadt weiter ausgeführt, dass sie sich wegen der unterschiedlichen bestehenden Infrastrukturen mehr als Oberzentrum sieht, welches sich mit den bestehenden Kultureinrichtungen eine herausgehobene Infrastruktur erworben hat, mit denen sie in Abgrenzung und Konkurrenz zu den umliegenden Großstädten steht. Insofern sind die Ausrichtung, die Zielsetzung und wahrscheinlich auch die Zielgruppen des Kulturangebotes mit denen der übrigen Kommunen nicht oder nur bedingt vergleichbar. Daher sieht die Stadt Neuss weder für die übrigen kreisangehörigen Kommunen noch für die Stadt Neuss Vorteile in einer gemeinsamen Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes. Die Stadt Neuss wird sich daher nach Abwägung der für die Stadt entstehenden Aufwände und Nutzen nicht an der Erarbeitung beteiligen. Gleichwohl steht sie Anforderungen der Region an die Stadt nach speziellen Kulturangeboten und Projektvorschlägen mit entsprechenden Finanzierungsvorschlägen sowie sinnvollen und praktikablen Vorschlägen zu Kooperationen offen gegenüber. So wird die Stadt eher darüber nachdenken, einen eigenen Kulturentwicklungsplan zu erarbeiten, der einerseits den besonderen Belangen der Großstadt Rechnung trägt und andererseits versucht, die aus dem regionalen Kulturentwicklungsplan abzuleitenden Anforderungen mit eigenen Zielsetzungen und Entwicklungsplanungen abzugleichen und ein optimales Gesamtergebnis für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen.