Betreff
Notfallsanitäterausbildung
Vorlage
32/4076/XVI/2020
Art
Bericht
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss verantwortet als
Träger des Rettungsdienstes und als Träger
von Rettungswachen zusammen mit den
Städten Neuss und Dormagen die
rettungsdienstliche Versorgung im
Kreisgebiet.
Gem. § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die Fahrzeugführerfunktion
auf dem RTW und die
Fahrerfunktion auf dem NEF ab dem
01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter (NFS)
verpflichtend zu besetzen. Die Funktion
des Fahrers des RTWs kann weiterhin durch einen RS oder einen RA erfolgen.
Unter dieser Annahme wurde der
Personalstellenbedarf ermittelt.
Die
Verwaltung wird über den aktuellen Stand der Notfallsanitäterausbildung
berichten.