Betreff
Wahl des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
51/4154/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1.    Der Kreistag beschließt, folgende 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses zu bestellen:

 

a)    9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

 

Lfd. Nr.

Mitglied

pers. Stellvertreter

Fraktion/Gruppe

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

b)   6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind.

 

10.

 

 

 

11.

 

 

 

12.

 

 

 

13.

 

 

 

14.

 

 

 

15.

 

 

 

 

2.    Zu beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt:

 

a)    der Hauptverwaltungsbeamte oder ein von ihm bestellter Vertreter

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke             Tillmann Lonnes

 

b)   die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes oder ihre Vertreterin

 

Marion Klein                                         Ulrike Schmitz-Doering

 

c)    ein Vormundschaftsrichter/in, ein Familienrichter/in oder ein Jugendrichter/in, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird

 

Richterin Renate Schmitz                         Richterin Birgit Hunstieger

 

d)    ein Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, der von dem Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Mönchengladbach bestellt wird

 

Frank Jansweid                                      Philipp Scharner

 

e)    ein Lehrer und eine Lehrerin – einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden

 

Stefan Kröger                                        Elke Nowack

 

f)     ein Vertreter/in der Polizei, der vom Landrat als Polizeibehörde bestellt wird

 

KHK Andreas Dyrschka                           KHKin Stephanie Pampel

 

g)    je eine Vertretung der katholischen und evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt

 

Pfarrer Ulrich Clancet                              Thomas Isop-Sander

Nadine Weuthen                                    Detlef Bonsack

 

h)    a) der Vorsitzende des Stadtjugendringes Korschenbroich

 

Dirk Kooy                                            Georg Westerholz

 

b) der Vorsitzende des Stadtjugendringes Jüchen

 

Thomas Sablotny                                  Rene Bamberg

 

c) der Vorsitzende des Gemeindejugendringes Rommerskirchen

 

          keine Nennung

 

 

i)     ein Vertreter/in der Sportjugend im Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.

 

Jonas Biskamp                                      Venka Koglin

 

j)     ein Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände

 

keine Nennung

 

k)    ein Vertreter/in aus dem Jugendamtselternbeirat

 

Christina Eßer                                        Kai Schilling

 

l)     Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO NRW)

-       beratend

 


Sachverhalt:

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Gebiet der Städte Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.

 

Gemäß § 4 der Satzung des Kreisjugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 15 beratende Mitglieder an. Die 15 stimmberechtigten Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter sind vom Kreistag gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung zu wählen. Die beratenden Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter werden gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung bestellt.

 

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

 

a)    9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

 

b)   6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

 

Für die Wahl nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG sind von den freien Trägern folgende Vorschläge für die stimmberechtigten Mitglieder und deren persönliche Vertreter unter Buchstabe b) eingegangen:

 

1.

Stadtjugendring Jüchen

Markt 33

41363 Jüchen

Rene Bamberg

Thomas Sablotny

2.

Der Paritätische NRW

Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss

Oberstr. 21

41460 Neuss

Barbara Shahbaz

Andreas Schnier

3.

Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V.

Montanusstr. 40

41515 Grevenbroich

Martin Braun

 

Hans W. Reisdorf

4.

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Am Flutgraben 63

41515 Grevenbroich

René Ückert

Marc Dietrich

5.

Kath. Jugendagentur Düsseldorf

Gertrudisstr. 12-14

40229 Düsseldorf

Dr. Martina Hoschek

Caroline Di Totto

6.

Kin-Top / Integrationsagentur

Von-Stauffenberg-Str. 42

41352 Korschenbroich

Elina Chernova

Daniel Soueidan

7.

Diakonie Rhein-Kreis Neuss

Am Ständehaus 12

41515 Grevenbroich

Bernd Gellrich

Christian Lüder

 

Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt.

 

Als beratende Mitglieder gehören nach § 4 Abs. 7 der Satzung des Jugendamtes aufgrund der eingegangenen Vorschläge der Institutionen an:

 

a)    der Hauptverwaltungsbeamte oder ein von ihm bestellter Vertreter

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke             Tillmann Lonnes

 

b)   die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes oder ihre Vertreterin

 

Marion Klein                                         Ulrike Schmitz-Doering

 

c)    ein Vormundschaftsrichter/in, ein Familienrichter/in oder ein Jugendrichter/in, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird

 

Richterin Renate Schmitz                         Richterin Birgit Hunstieger

 

d)    ein Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, der von dem Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Mönchengladbach bestellt wird

 

Frank Jansweid                                      Philipp Scharner

 

e)    ein Lehrer und eine Lehrerin – einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden

 

Stefan Kröger                                        Elke Nowack

 

f)     ein Vertreter/in der Polizei, der vom Landrat als Polizeibehörde bestellt wird

 

KHK Andreas Dyrschka                           KHKin Stephanie Pampel

 

g)    je eine Vertretung der katholischen und evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt

 

Pfarrer Ulrich Clancet                              Thomas Isop-Sander

Nadine Weuthen                                    Detlef Bonsack

 

h)    a) der Vorsitzende des Stadtjugendringes Korschenbroich

 

Dirk Kooy                                            Georg Westerholz

 

b) der Vorsitzende des Stadtjugendringes Jüchen

 

Thomas Sablotny                                  Rene Bamberg

 

c)    der Vorsitzende des Gemeindejugendringes Rommerskirchen

 

keine Nennung

 

i)     ein Vertreter/in der Sportjugend im Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.

 

Jonas Biskamp                                      Venka Koglin

 

j)     ein Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände

 

keine Nennung

 

k)    ein Vertreter/in aus dem Jugendamtselternbeirat

 

Christina Eßer                                        Kai Schilling

 

l)     Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO NRW)

-       beratend

 

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die dem Kreistag angehören, gewählt.

 

Da der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, müssen gemäß § 41 Abs. 5 Satz 3 KrO NRW mindestens 8 stimmberechtigte Mitglieder Kreistagsabgeordnete sein.