Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag beschließt, folgende 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses zu bestellen:
a) 9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
Lfd. Nr. |
Mitglied |
pers. Stellvertreter |
Fraktion/Gruppe |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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b) 6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind.
10. |
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11. |
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12. |
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13. |
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14. |
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15. |
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2. Zu beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt:
a) der Hauptverwaltungsbeamte oder ein von ihm bestellter Vertreter
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke Tillmann Lonnes
b) die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes oder ihre Vertreterin
Marion Klein Ulrike Schmitz-Doering
c) ein Vormundschaftsrichter/in, ein Familienrichter/in oder ein Jugendrichter/in, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird
Richterin Renate Schmitz Richterin Birgit Hunstieger
d) ein Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, der von dem Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Mönchengladbach bestellt wird
Frank Jansweid Philipp Scharner
e) ein Lehrer und eine Lehrerin – einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden
Stefan Kröger Elke Nowack
f) ein Vertreter/in der Polizei, der vom Landrat als Polizeibehörde bestellt wird
KHK Andreas Dyrschka KHKin Stephanie Pampel
g) je eine Vertretung der katholischen und evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt
Pfarrer Ulrich Clancet Thomas Isop-Sander
Nadine Weuthen Detlef Bonsack
h) a) der Vorsitzende des Stadtjugendringes Korschenbroich
Dirk Kooy Georg Westerholz
b) der Vorsitzende des Stadtjugendringes Jüchen
Thomas Sablotny Rene Bamberg
c) der Vorsitzende des Gemeindejugendringes Rommerskirchen
keine Nennung
i) ein Vertreter/in der Sportjugend im Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.
Jonas Biskamp Venka Koglin
j) ein Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
keine Nennung
k) ein Vertreter/in aus dem Jugendamtselternbeirat
Christina Eßer Kai Schilling
l) Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO NRW)
- beratend
Sachverhalt:
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Gebiet der Städte Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen zuständig. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.
Gemäß § 4 der Satzung des Kreisjugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 15 beratende Mitglieder an. Die 15 stimmberechtigten Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter sind vom Kreistag gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung zu wählen. Die beratenden Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter werden gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung bestellt.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
a) 9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
b) 6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Für die Wahl nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG sind von den freien Trägern folgende Vorschläge für die stimmberechtigten Mitglieder und deren persönliche Vertreter unter Buchstabe b) eingegangen:
1. |
Stadtjugendring Jüchen Markt 33 41363 Jüchen |
Rene Bamberg |
Thomas Sablotny |
2. |
Der Paritätische NRW Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss Oberstr. 21 41460 Neuss |
Barbara Shahbaz |
Andreas Schnier |
3. |
Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. Montanusstr. 40 41515 Grevenbroich |
Martin Braun
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Hans W. Reisdorf |
4. |
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Grevenbroich e.V. Am Flutgraben 63 41515 Grevenbroich |
René Ückert |
Marc Dietrich |
5. |
Kath. Jugendagentur Düsseldorf Gertrudisstr. 12-14 40229 Düsseldorf |
Dr. Martina Hoschek |
Caroline Di Totto |
6. |
Kin-Top / Integrationsagentur Von-Stauffenberg-Str.
42 41352 Korschenbroich |
Elina Chernova |
Daniel Soueidan |
7. |
Diakonie Rhein-Kreis Neuss Am
Ständehaus 12 41515 Grevenbroich |
Bernd Gellrich |
Christian Lüder |
Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt.
Als beratende Mitglieder gehören nach § 4 Abs. 7 der Satzung des Jugendamtes aufgrund der eingegangenen Vorschläge der Institutionen an:
a) der Hauptverwaltungsbeamte oder ein von ihm bestellter Vertreter
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke Tillmann Lonnes
b) die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes oder ihre Vertreterin
Marion Klein Ulrike Schmitz-Doering
c) ein Vormundschaftsrichter/in, ein Familienrichter/in oder ein Jugendrichter/in, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird
Richterin Renate Schmitz Richterin Birgit Hunstieger
d) ein Vertreter/in der Arbeitsverwaltung, der von dem Geschäftsführer der Agentur für Arbeit in Mönchengladbach bestellt wird
Frank Jansweid Philipp Scharner
e) ein Lehrer und eine Lehrerin – einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden
Stefan Kröger Elke Nowack
f) ein Vertreter/in der Polizei, der vom Landrat als Polizeibehörde bestellt wird
KHK Andreas Dyrschka KHKin Stephanie Pampel
g) je eine Vertretung der katholischen und evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt
Pfarrer Ulrich Clancet Thomas Isop-Sander
Nadine Weuthen Detlef Bonsack
h) a) der Vorsitzende des Stadtjugendringes Korschenbroich
Dirk Kooy Georg Westerholz
b) der Vorsitzende des Stadtjugendringes Jüchen
Thomas Sablotny Rene Bamberg
c) der Vorsitzende des Gemeindejugendringes Rommerskirchen
keine Nennung
i) ein Vertreter/in der Sportjugend im Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.
Jonas Biskamp Venka Koglin
j) ein Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
keine Nennung
k) ein Vertreter/in aus dem Jugendamtselternbeirat
Christina Eßer Kai Schilling
l) Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO NRW)
- beratend
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die dem Kreistag angehören, gewählt.
Da der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, müssen gemäß § 41 Abs. 5 Satz 3 KrO NRW mindestens 8 stimmberechtigte Mitglieder Kreistagsabgeordnete sein.