Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2021 wurden die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner Sitzung am 28.09.2020 über die beantragten Projekte wie folgt entschieden:
Antragsteller |
Maßnahme |
beantragte Förderung |
Entscheidung LVR |
Rhein-Kreis Neuss |
Digitalisierung und
Erschließung der Bibliotheksbestände im Kreiskulturzentrum Zons,
Fortsetzungsantrag 2020 - 2022 |
90.000,-
€ über drei Jahre, 2021:
30.000 € |
30.000 € |
Festival Alte Musik
Knechtsteden e.V. |
30 Jahre Festival Alte
Musik Knechtsteden – Revue/Rückblick Meilensteine der
erfolgreichen Festivalgeschichte im Fokus und ein Ausblick auf die Zukunft
der Alten Musik |
30.000
€ |
20.000
€ |
Stadt Meerbusch
|
Ausstattung
Stadtarchiv-Neubau |
138.182
€ |
120.000
€ |
Stadt Dormagen
|
Welterbe-Projekt
Niedergermanischer Limes, Herstellung von Ausstellungsflächen und
Informationsanlagen im Außenbereich |
242.200
€ über zwei Jahre |
80.000
€ in 2021 120.000 € in 2022 |
Rhein-Kreis Neuss Kulturzentrum Sinsteden |
„Von der Villae rustica
zum fränkischen Vierkanthof“ - die Entwicklung und Technisierung der
Landwirtschaft von der Antike bis heute am Beispiel von Rommerskirchen |
23.000
€ über zwei Jahre |
Ablehnung |
In der Ablehnung zum Projektantrag des Kulturzentrums Sinsteden wurde ausgeführt, dass im Bereich der Mitgliedskörperschaft mehrere Projektanträge vorlagen, die 2021 zur Förderung empfohlen wurden. Grundsätzlich wird die Maßnahme als förderwürdig erachtet. Form und Inhalt des Projektes sollten nochmals qualifiziert bzw. präzisiert werden. Da ein kultureller Substanzverlust, der ein sofortiges Handeln erforderlich macht, nicht erkennbar ist, wird eine erneute Antragstellung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung empfohlen.
Für das Jahr 2022 besteht bis zum 31.03.2021 die Möglichkeit, beim LVR Anträge für die Regionale Kulturförderung zu stellen. Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen etc. gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich, die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten ist.
Der LVR hat hierfür ein digitales Verfahren für die Antragstellung zur Verfügung gestellt. Das Fristende für die Antragstellung über die Kreise/Städteregion und kreisfreien Städte für die nächste Förderrunde 2022 beim LVR ist der 31. März 2021. Der LVR empfiehlt den frühzeitigen Austausch zwischen den förderfähigen Initiativen und dem Kreis. Beim Rhein-Kreis Neuss sollten die Anträge spätestens bis zum 28. Februar 2021 vorliegen. Von dort werden diese bis Ende März mit einer Stellungnahme der Mitgliedskörperschaft an den LVR weitergeleitet.