Beschlussempfehlung:
Wie vorstehend.
Sachverhalt:
1. Nach § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes NRW (DVO LNatSchG NRW) üben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beirates aus. Dies ist in dieser Sitzung der Fall. Nach der gleichen Bestimmung bleibt der bisherige Vorsitzende bis zur Wahl einer / eines neuen Vorsitzenden in seinem Amt. Diese Wahl ist unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehen. Dem amtierenden Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt damit zunächst die Leitung der Sitzung unter den Tagesordnungspunkten 1 - 4. Da diese aus gesundheitlichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen können, ist für diese Tagesordnungspunkte eine Sitzungsleitung zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wählt Frau / Herrn ............. zur Leitung der Sitzung unter den Tagesordnungspunkten 1 - 4.
2.
Die
Verpflichtung der am 04.11.2020 durch den Kreistag gewählten Mitglieder des
Beirates erfolgt durch die Sitzungsleitung mit folgender Verpflichtungsformel:
Ich verpflichte mich,
dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).
Die Sitzungsleitung wird die Formel
verlesen. Den anwesenden Mitgliedern wird eine Fassung zur zustimmenden
Unterzeichnung vorgelegt.
3. Die
Untere Naturschutzbehörde berichtet in den Sitzungen des Gremiums über die von
der / vom Vorsitzenden nach § 70 Abs. 7 des Landesnaturschutzgesetzes NRW
(LNatSchG NRW) getroffenen nicht aufschiebbaren Entscheidungen zwischen den
Sitzungsterminen, die seitens der Unteren Naturschutzbehörde erbeten wurden.
Diese Entscheidungen ersetzen eine Entscheidung des Beirates.
Der Bericht wird zur Kenntnis der Beiratsmitglieder in der Sitzung vorgelegt
und der Niederschrift als Anlage beigefügt.
4. Dem Beirat in dessen X. Wahlperiode gehören verschiedene Mitglieder aus der IX. Wahlperiode nicht mehr an. Diesen wurde mit Schreiben vom 16.11.2020 der Dank des Rhein-Kreises Neuss für ihre Arbeit im Beirat ausgesprochen.
5. Nach
§ 70 Abs. 7 LNatSchG NRW wählt der Beirat aus seiner Mitte die / den
Vorsitzenden und ihre(n) / seine(n) Stellvertreter(in).
Diese Wahlhandlung wird regelmäßig durch die gewählte Sitzungsleitung geleitet.
Nach erfolgter Durchführung der Wahlhandlung übernimmt die / der gewählte
Vorsitzende die Leitung der Sitzung und führt die Tagesordnung fort.
Die Wahl wird, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung vollzogen,
ansonsten durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Dies gilt ebenfalls für die Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden unter
Tagesordnungspunkt 6.
Beschlussvorschlag:
Der Beirat bei
der Unteren Naturschutzbehörde wählt Frau / Herrn ....................... zur /
zum Vorsitzenden.
6. Die Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden wird entsprechend Tagesordnungspunkt 5 unter der Leitung der / des gewählten Vorsitzenden vollzogen.
Beschlussvorschlag:
Der Beirat bei
der Unteren Naturschutzbehörde wählt Frau / Herrn ....................... zur /
zum stellvertretenden Vorsitzenden.
7. In den bisherigen Wahlperioden hat sich der Beirat die Geschäftsordnung des Kreistages zu Eigen gemacht. Dies sollte beibehalten werden. Die geltende Geschäftsordnung liegt als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
Der Beirat bei
der Unteren Naturschutzbehörde beschließt die Geschäftsordnung des Kreistages
des Rhein-Kreises Neuss in der jeweils geltenden Fassung als seine
Geschäftsordnung.
8. Entsprechend
§ 27 Abs. 1 Buchst. e) der Geschäftsordnung des Kreistages werden die
Sitzungsniederschriften vom Vorsitzenden und einem vom Beirat zu bestellenden
Schriftführer unterzeichnet.
Die Verwaltung schlägt als Schriftführer der X. Wahlperiode Herrn KOVR Schmitz,
als seine Vertreterin Frau KOIin Keuter vor, beide Untere Naturschutzbehörde.
Beschlussvorschlag:
8.2 Der
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wählt Herrn KOVR Schmitz zum
Schriftführer für die X. Wahlperiode.
8.2 Der
Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde wählt Frau KOIin Keuter zur
stellvertretenden Schriftführerin für die X. Wahlperiode.
Die anwesenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates erhalten in der Sitzung folgende Unterlagen zu ihrer Unterrichtung:
» Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG), geltende Fassung
» Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW), geltende Fassung
» Verordnung zur Durchführung des LNatSchG NRW (DVO LNatSchG NRW), geltende Fassung
» Runderlass des (damaligen) MURL NRW vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“
Soweit Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Beirates in der Sitzung nicht anwesend sind, erhalten sie diese Unterlagen mit der Niederschrift.
Bereits mit dieser Einladung werden versandt:
» Liste der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates
» Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss