Sachverhalt:
Aktuelle
Situation im Rhein-Kreis Neuss
Über
die aktuellen Fallzahlen im Rhein-Kreis Neuss werden alle Kreistagsabgeordneten
in einem wöchentlichen Bericht informiert. Auf eine gesonderte Darstellung der
in dem Bericht aufgeführten Zahlen wird hier daher verzichtet.
Die
Zahl der COVID-19 Patienten in den Krankenhäusern und auf den dortigen
Intensivstationen ist weiter rückläufig. Aktuell sind die Krankenhaus- und
Intensivkapazitäten ausreichend. Eine Übersicht über die Entwicklung Covid-19
Patienten in den Krankenhäusern findet sich hier:
Personelle
Situation
Im
Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss wird weiter an sieben Tagen in der Woche
im 2-Schicht-System (6:30 – 14:00 Uhr und 14:00 – 21:30 Uhr) gearbeitet. Insgesamt sind dort aktuell inkl. der
Corona-Hotline 196 Personen (161,12 Vollzeitäquivalente) tätig. Hierunter sind
auch weiter 30 Soldaten und Mitarbeiter der Bundeswehr. Aktuell ist der
Hilfeleistungsantrag bis zum 31. März befristet. Über eine zusätzliche
Personalreserve mit 37,66 Vollzeitäquivalente kann das Corona-Team stets
bedarfsorientiert kurzfristig aufgestockt werden.
Seit
dem 20. Januar bietet die Kreisverwaltung einmal wöchentlich allen
Beschäftigten die Möglichkeit, sich kostenfrei mit einem Antigen-Schnelltest
auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Zudem werden die
Beschäftigten für dienstliche Zwecke weiterhin mit medizinischen Masken
ausgestattet.
Testzentrum
Grevenbroich
Das
Corona-Testzentrum in Grevenbroich befindet sich seit dem 3. März wieder im
Auerbachhaus auf der Stadtparkinsel. Nach dem dortigen Brand im letzten
November war das Gebäude vorübergehend nicht nutzbar. Die Stadt Grevenbroich
hatte für diese Zeit den Multifunktionsraum des Neubaus am TuS-Stadion an der
Schloßstraße als Ersatz zur Verfügung gestellt. Nun sind die ursprünglichen
Räumlichkeiten wieder nutzbar.
Betreiber
des Testzentrums ist die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Der Rhein-Kreis
Neuss koordiniert die Termine und stattet das Testzentrum unter anderem mit der
notwendigen Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel aus. Die Stadt
Grevenbroich stellt die Räumlichkeiten.
Kostenfreie
Antigen-Schnelltests
Nach
den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder soll
allen Bürgerinnen und Bürgern künftig wöchentlich ein kostenloser
Antigen-Schnelltest angeboten werden. Unabhängig davon, dass Details in einer
bundesweiten Testverordnung noch geregelt werden müssen, hat der Kreis bereits
frühzeitig Vorsorge getroffen um sicherzustellen, dass schnellstmöglich ein
flächendeckendes und ausreichendes Testangebot gemacht werden kann.
Für
ein flächendeckendes Angebot auch in den Ortsteilen wird der Kreis die
Apotheken für die Durchführung von Antigen-Schnelltests bevollmächtigen. Zudem
ist auch den Betreibern von privaten Schnelltestzentren im Kreisgebiet eine
Beauftragung zur Durchführung der für die Bürger kostenfreien
Antigen-Schnelltests angeboten worden. Dies wird auch möglichen weiteren
privaten Interessenten ermöglicht. Voraussetzung ist dabei immer, dass die von
Bund und Land definierten Vorgaben eingehalten werden und von einer notwendigen
Zuverlässigkeit des Betreibers ausgegangen werden kann. Ergänzend dazu ist die
Kreisverwaltung in Gesprächen mit den Hilfsorganisationen über die Einrichtung
eines weiteren Testzentrums in der Eissporthalle im Neusser Südpark. Die
bisherigen Testzentren der kassenärztlichen Vereinigung in Grevenbroich und
Neuss sollen weiter nur für PCR-Testungen in begründeten Verdachtsfällen
genutzt werden.
Corona-Schutzimpfungen
Insgesamt
haben im Rhein-Kreis Neuss bislang 21.639 Personen eine Corona-Schutzimpfung
erhalten. 9.039 Personen wurden bereits das zweite Mal geimpft (Stand: 04. März).
Das
Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss mit insgesamt 8 Impfstraßen in der Neusser Hammfeldhalle
hat am 8. Februar seine Arbeit aufgenommen. Bislang konnten dort alle durch das
Land bereitgestellten Impfdosen zeitnah an berechtigte Personen verimpft
werden. Es wurde jede Woche so viel geimpft, wie Impfstoff zur Verfügung steht,
es lag kein Impfstoff ungenutzt herum. Um dies zu ermöglichen hat der Kreis die
Impfberechtigten stets zeitnah über das Impfangebot informiert, über ein durch
die Technologiezentrum Glehn GmbH programmiertes Online-Anmeldeportal eine
niederschwellige und problemlos funktionierende Anmeldemöglichkeit geschaffen
und für die Nutzung des Impfangebotes geworben. Zudem wurden Einrichtungen und
Unternehmen dazu beraten, welche Tätigkeiten für eine Impfberechtigung des
Personals notwendig sind.
Der
Kreis ist für die Terminvereinbarung der impfberechtigten Berufsgruppen sowie
der Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zuständig.
Impfberechtigte ab 80 Jahren können einen Impftermin weiter nur über die
kassenärztliche Vereinigung vereinbaren.
Im
Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss in der Hammfeldhalle können nun täglich bis
zu 1 680 Impfungen durchgeführt werden. Hierzu werden Termine künftig für jede
Impfstraße in einem 3,5-Minuten Takt vergeben. Bislang wurde alle 5 Minuten ein
Termin geplant.
Die
höhere Taktung ist möglich, da sich die Abläufe inzwischen gut eingespielt
haben und das Zeitfenster je Impfung verkürzen werden konnte. Um
sicherzustellen, dass es auch bei der höheren Taktung zu keinen Wartezeiten
kommt, hat der Kreis im Vorfeld eine Echtzeitmessung der Abläufe im Impfzentrum
durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 61 Prozent der zu impfenden Personen bei
ihrer Ankunft keine Wartezeit vor der Registrierung hatten. Bei den anderen 39
Prozent lag die durchschnittliche Wartezeit bei lediglich 2:35 Minuten, die
längste Wartezeit einer Person betrug 6:28 Minuten. An den einzelnen Stationen
gab es ebenfalls ausreichend Puffer um die Taktung zu erhöhen.
Die
Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sind nach einem Erlass des
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für Einzelfallentscheidungen im
Rahmen der Corona-Schutzimpfung zuständig. Für Bürger aus dem Rhein-Kreis Neuss
hat die Kreisverwaltung die hierzu die E-Mail Adresse
impfpriorisierung@rhein-kreis-neuss.de eingerichtet. Hier können entsprechende
Anträge gestellt werden. Grundvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das
Vorliegen eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses, das nach Vorgaben des
Landes nicht vor dem 8. Februar datiert sein darf.
Für
eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach
individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung
oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse
zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem
hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.
Bestehen
Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann der Kreis den entsprechenden Antrag
zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weiterleiten. Das jeweilige
Ergebnis wird der beantragenden Personen zeitnah mitgeteilt. Bei positiver
Prüfung wird ein Impftermin im Impfzentrum des Kreises vereinbart.
Ausgenommen
von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der
Coronavirus-Impfverordnung des Bundes bereits einer bestimmten
Priorisierungsstufe zugeordnet sind.
Pflegeeinrichtungen
Aufgrund
der dort weit überdurchschnittlichen Infektionszahlen und Todesfälle hat der
Kreis am 10. Februar eine bis zum 28. Februar befristete Allgemeinverfügung mit
zusätzliche Corona-Auflagen für Pflegeeinrichtungen erlassen. Die Maßnahmen
dienen auch vor dem Hintergrund der Virus-Mutationen vorrangig dem Schutz der
Bewohner und Beschäftigten.
Bewohner
von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Bewohner sowie Betreute von Einrichtungen
für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aufgrund ihres Alters und
wegen Vorerkrankungen oft zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen
schweren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht aufgrund der räumlichen
Situation und nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein
erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion.
Die
Allgemeinverfügung umfasst folgende Regelungen und wurde mit den Einrichtungen
abgestimmt:
Alle
in einer Einrichtung tätigen Personen müssen in den Zimmern, den Wohnbereichen
und den Gemeinschaftsräumen der Bewohner einen Mund-Nasen-Schutz nach FFP2,
KN95 oder einem vergleichbaren Standard tragen. In gemeinschaftlich genutzten
Räumlichkeiten wie Dienstzimmer, Pausenraum oder Küche ist ein einfacher
medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
Das
gesamte Personal muss täglich per Schnelltest (PoC-Test) auf eine Infektion mit
dem Coronavirus getestet werden. Zudem müssen alle Besucher – von Angehörigen
über Betreuer und Ärzte bis zu medizinisch-pflegerischen Dienstleistern –vor
Betreten mit einem Schnelltest getestet werden. Alternativ können diese ein
negatives PoC-Testergebnis vom selben Tag vorlegen. Bei einem positiven
Er-gebnis oder bei Test-Verweigerung ist der Zutritt zu untersagen. Ausgenommen
von dieser Regelung sind Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der
Polizei im Einsatz.
Bei
Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen sind die aufgenommen Personen
nach drei Tagen mit einem PCR-Test auf eine Corona-Infektion zu testen. Bis zum
Vorliegen eines negativen Test-ergebnisses müssen diese isoliert von den
anderen Bewohnern untergebracht und versorgt werden.
Es
sollen einmal pro Monat Schulungen aller Pflegekräfte durch die
Hygienebeauftragten der Einrichtungen zum richtigen Verhalten im Umgang mit dem
Covid-19-Erreger stattfinden. Die Teilnahme der Beschäftigten ist durch
Unterschriften zu belegen und der WTG-Behörde des Rhein-Kreises Neuss
vorzulegen. Allen Pflegeeinrichtungen haben zudem die Möglichkeit, ihre
Hygienebeauftragten vom Kreisgesundheitsamt schulen zu lassen, z.B. im Tragen
der persönlichen Schutzausrüstung, richtige Desinfektion, korrekte Durchführung
von PoC-Tests.
Die
Allgemeinverfügung wurde aufgrund des deutlich abgeflachten
Infektionsgeschehens mit nur noch wenigen Corona-Fällen in den
Pflegeeinrichtungen nach dem 28. Februar nicht verlängert.
Ergänzend
sind in 31 von 46 Altenpflegeheimen im Rhein-Kreis Neuss Einsatzkräfte der
Bundeswehr im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus tätig. Sie
unterstützen das Pflegepersonal der Seniorenzentren voraussichtlich bis zum 31.
März bei den Antigen-Schnelltests von Mitarbeitern und Besuchern. Insgesamt
entlasten 79 Soldatinnen und Soldaten die Pflegekräfte zum überwiegenden Teil
an sieben Tagen die Woche.
Schutzmasken
für Bedürftige
Der
Rhein-Kreis Neuss hat gemeinsam mit den Städten und der Gemeinde insgesamt
28.370 Personen drei medizinische Masken zugeschickt. Die Masken wurden durch
die Landesregierung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Masken wurden von
Mitarbeitern und Auszubildenden des Kreises unterstützt durch das
Technologiezentrum Glehn und Bundeswehrkräfte verpackt. Dabei wurden alle
erforderlichen Hygienevorgaben, wie zum Beispiel das Tragen einer medizinischen
Maske oder von Handschuhen, eingehalten.