Sachverhalt:
Nach
den geänderten Rahmenvorgaben für die weitere Abbautätigkeit für den Tagebau
Garzweiler II ist die Wiederherstellung der A 61 in ihrer ursprünglichen oder
einer nach Osten versetzten Lage nicht mehr umsetzbar.
Die
neue Leitentscheidung der Landesregierung für das Rheinische Revier trifft diesbezüglich
folgende Formulierung:
„Durch den bundesgesetzlichen
Kohleausstieg verändert sich die Geometrie des Tagebaus Garzweiler II deutlich.
Das nach Ende der Auskohlung verbleibende Restloch, das im Wesentlichen die
Lage des Restsees bestimmt, wird deutlich weiter östlich liegen, als bei der
Ursprungsplanung des Tagebaus in 1995 vorgesehen. Dies gilt ebenfalls für die
bisherigen Betrachtungen aufgrund der letzten Leitentscheidung 2016. In Folge erscheinen
heute weder die damals vorgesehene Wiederherstellung der A 61 in ungefähr alter
Trassenlage noch die zuletzt angedachte Variante eines nach Osten erweiterten
Trassenkorridors umsetzbar. Die Landesregierung wird daher Gespräche mit der
Bundesregierung führen, die zum Ziel haben, eine leistungsfähige Erschließung
des Raums unter Berücksichtigung der Verkehrsfunktion der A 61 sowie eines
aktuellen Immissionsschutzes sicherzustellen.“