Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden endgültigen
Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen
Spitzenverbänden und nachdem die Bürgermeister aus
Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen am 18.06.2021 im Rahmen einer
Video-Konferenz dem Vorgehen bereits zugestimmt haben, folgende Regelung
für die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des
Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen
in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die
Inanspruchnahme von
· Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24
SGB VIII
(KJHG) sowie §§ 1, 2, und 21 bis 24 KiBiz,
· Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß
§ 22, 22a,
und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2 und 32 ff KiBiz,
im und für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 30. Juni 2021.
Neben der bereits erfolgten Aussetzung der Beiträge im Jugendamtsbezirk für die
Monate Januar und Februar 2021 werden die Beiträge für die Monate März, April
und Mai 2021 jeweils zur Hälfte ausgesetzt. Dies geschieht
unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch
genommen wurde. Entsprechend der angekündigten Vereinbarung zwischen dem Land
Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden geht der
Jugendhilfeausschuss bei diesem Beschluss davon aus, dass das Land
Nordrhein-Westfalen die jeweils ausgesetzten Beiträge in den Monaten Januar bis
Mai 2021 jeweils zur Hälfte übernimmt.
Sachverhalt:
Aufgrund der dramatischen Entwicklungen der
Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie waren alle Eltern bis zum
21.02.2021 aufgefordert, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, soweit die
berufliche und private Situation dies ermöglichte. Darüber hinaus wurden die
Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen um 10 Stunden pro Woche
reduziert.
Seit dem 22.02.2021 sind alle Kinder wieder
eingeladen, an den Betreuungsangeboten in den Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege teilzunehmen.
Die Reduzierung der wöchentlichen Betreuungszeiten
in den Kindertageeinrichtungen wurde bis zum 07.06.2021 aufrechterhalten.
Da der Lockdown sehr lange angehalten hat und in
Folge dessen das Betreuungsangebot nur reduziert zur Verfügung stand, wodurch
die Eltern wiederum stark gefordert waren, ist die vollständige Erhebung der
Elternbeiträge für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 von vielen Eltern infrage
gestellt worden. Nach intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen
Spitzenverbände und das Land in der 24 Kalenderwoche darauf geeinigt, dass die
Elternbeiträge pandemiebedingt für den Monat Februar zu 100 % erlassen werden
und für die Monate März, April und Mai zu 50 %. Da das Kreisjugendamt bereits
im Januar und Februar 2021 den Eltern die Elternbeiträge vollständig erlassen
hat, wären lediglich die Beiträge für die Monate März, April und März 2021 um
die Hälfte zu reduzieren.
Der
Kreisjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 dem Kreistag
einstimmig empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: