Betreff
6. Gewährung eines institutionellen Zuschusses an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e.V. (Globalzuschuss)
Vorlage
50/103/2009
Art
Bericht

Beschlussempfehlung:

 

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e.V. einen institutionellen Zuschuss in Höhe von 30.360,00 €.

 

Mittel stehen im Kreishaushalt beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den in seinem Bereich tätigen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege seit Jahren institutionelle Zuschüsse. Damit werden die Verbände in die Lage versetzt, neben den zweckgebundenen Maßnahmen bestimmte Aktivitäten – je nach Eigenverständnis bzw. satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes – finanziell abzudecken.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 28.05.2009 entsprechende Zuschüsse beschlossen, dabei war die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e.V. allerdings nicht berücksichtigt (siehe Beschluss SozGe/20090528/Ö4.2).

Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e.V. hat bekanntlich in 2008 für den in Insolvenz geratenen AWO-Kreisverband Grevenbroich e.V. in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss Aufgaben in der allgemeinen Sozialarbeit und bei der Integration von Migranten übernommen. Mit diesem Engagement konnte die bisherige anerkannte Arbeit des AWO-Kreisverbandes Grevenbroich sowohl inhaltlich wie auch personell fortgeführt werden.

Der AWO-Kreisverband Mönchengladbach e.V. hat nunmehr ebenfalls einen institutionellen Zuschuss erstmals und für das laufende Haushaltsjahr beantragt und mit Schreiben vom 27.07.2009 dargelegt, auf den Zuschuss angewiesen zu sein. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

Die Zuschussgewährung dient insgesamt dem strukturellen Erhalt und der eigenständigen organisatorischen Ausgestaltung des sozialen Dienstleitungsangebotes der Verbände. Auch aus Gründen der Gleichbehandlung aller Wohlfahrtsverbände schlägt die Verwaltung daher vor, dem AWO-Kreisverband Mönchengladbach e.V. ebenfalls einen institutionellen Zuschuss zu gewähren. In Anlehnung an den früher an den AWO-Kreisverband Grevenbroich e.V. gewährten Zuschuss, der innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände so abgestimmt war, soll dieser 30.360 € betragen.