Beschlussempfehlung:
Der Kreistag
beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der Anlage 3
beigefügten Fassung.
Sachverhalt:
Derzeit ist der
Rhein-Kreis Neuss an vier seiner Förderschulen als Schulträger für die
Bereitstellung des Mittagessens und die Erhebung der Gebühren für das
Mittagessen verantwortlich. Es handelt sich dabei um die drei Schulen mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Mosaik-Schule, Sebastianus-Schule und
Schule am Nordpark) sowie um die Joseph-Beuys-Schule (Förderschwerpunkt:
Emotionale und soziale Entwicklung). Alle vier Schulen sind gebundene
Ganztagsschulen mit Unterricht am Nachmittag.
An den übrigen
vier Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss – an den drei Schulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen (Martinus-Schule, Schule am Chorbusch und
Herbert-Karrenberg-Schule) sowie an der Michael-Ende-Schule (Förderschwerpunkt
Sprache) – gibt es offene Ganztagsangebote. An diesen Schulen ist der Träger
der offenen Ganztagsangebote, der Evangelische Verein für Jugend- und
Familienhilfe, für die Bereitstellung des Mittagessens und für die Erhebung der
Elternbeiträge zuständig.
Die vom Kreistag
am 26.06.2019 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss betrifft das
Mittagessen an den vier zuerst genannten Schulen (Anlage 1). Diese Satzung regelt in § 3 Abs. 4, dass von
Erziehungsberechtigten, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket des Bundes haben, keine Gebühr erhoben wird, vorausgesetzt sie
legen dem Amt für Schulen und Kultur einen entsprechenden BUT-Gutschein vor, in
dem der zuständige Leistungsträger erklärt, die zuzahlende Gebühr zu
übernehmen.
In der Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Wohnen am 15.09.2021 wurde beschlossen, die
Erbringungsform im Bereich Bildung und Teilhabe im Regelfall auf Geldleistungen
umzustellen (50/0770/XVII/2021). Im Kreisausschuss am 08.12.2021 wurde dieser
Beschluss bestätigt (KA20211208/Ö2.1). Mit Schreiben vom 16.02.2022, hier
eingegangen am 21.02.2022, teilte das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss mit,
dass die Erbringungsform für Leistungen der Bildung und Teilhabe, damit auch
die Mittagsverpflegung, im Regelfall auf die Erbringungsform „Geldleistungen“
umgestellt wird. Für Leistungen aus dem Bereich SGB II erfolgt die Umstellung
zum 01.03.2022, aus dem Bereich SGB III und BKGG am 01.04.2022 (Anlage 2). Der Zeitpunkt der Umstellung
ist eine verwaltungsinterne Entscheidung.
Daher ist die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung den
Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 04.07.2019 in § 3 Abs. 4 anzupassen.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage
3 beigefügt. Die Änderungen sind grau unterlegt. Die Höhe der Beträge
ändert sich nicht.