Beschlussempfehlung:
- Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, folgende 15 stimmberechtigte Mitglieder und persönliche Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses zu wählen.
a) 9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
Lfd. Nr. |
Mitglied |
pers. Stellvertreter |
Fraktion/ Gruppe |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
b) 6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind
10. |
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11. |
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12. |
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13. |
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14. |
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15. |
- Zu beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt:
a) der
Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter
Petrauschke, Hans-Jürgen Lonnes,
Tillmann
b) der
Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder sein Vertreter
Dierselhuis, Norbert Zohren,
Hermann-Josef
c) ein
Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter oder ein Jugendrichter, der vom
Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird
Windeler, Hans-Dieter Steeger,
Ulrich
d) ein
Vertreter der Arbeitsverwaltung, der vom Direktor des Arbeitsamtes
Mönchengladbach bestellt wird
Jansweid, Frank Lippsmeier,
Peter
e) ein
Lehrer und eine Lehrerin -einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der
berufsbildenden Schulen-, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises
Neuss bestellt werde
Hansen, Monika Lange,
Jürgen
Schubert, Susanne Moosen,
Ilona
f) ein
Vertreter der Kreispolizeibehörde, der vom Landrat als Kreispolizeibehörde
bestellt wird
Rosenthal-Aussem, Sabine Mühleis,
Eva
g) je
ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen
und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im
Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der
Religionsgemeinschaft bestellt.
Assmann, Guido Isop-Sander,
Thomas
Wehmeier, Gernot
h) die
Vorsitzenden des Stadtjugendringes Korschenbroich
Kooy, Dirk Westerholz,
Georg
die Vorsitzenden des Gemeindejugendringes Jüchen
Bredt, Stefan Bredt,
Esther
die Vorsitzenden des Gemeindejugendringes Rommerskirchen
Lente, Christian Schwiedergall,
Christoph
i)
eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Sportjugend im Kreissportbund Neuss e.V.
Landwehrs, Marina Michalsky,
Anita
j) Mitglieder
gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO)
– beratend
sB sB
sB
Sachverhalt:
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Korschenbroich und der Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen zuständig. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.
Gemäß § 4 der Satzung des Kreisjugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 15 beratende Mitglieder an. Die 15 stimmberechtigten Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter sind vom Kreistag zu wählen. Die beratenden Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestellt.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
a) 9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
b) 6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Die stimmberechtigten Mitglieder müssen für den Kreistag wählbar sein. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.
Die Jugendverbände und die Wohlfahrtsverbände haben mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und Stellvertreter vorzuschlagen. Vorschläge können von jedem Verband einzeln oder als gemeinsamer Vorschlag mehrerer Verbände vorgelegt werden.
Für die stimmberechtigten Mitglieder und deren persönliche Vertreter unter Buchstabe b) haben die Verbände folgende Vorschläge eingereicht:
Für die Wahl nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG sind von den freien Trägern folgende Vorschläge eingegangen:
1. |
Caritasverband für das Kreisdekanat Neuss e. V., Montanusstraße 40, 41515 Grevenbroich |
Martin
Braun, Albert-Schweizer-Weg 2, 41515 Grevenbroich Tel: 02181 / 238104 Tel: 02181 / 659602 priv. |
Meike Braß Mommsenstr. 34 41470 Neuss Tel: 02133 / 2500105 Tel: 02137 / 103977 priv. |
2. |
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband GV, Am Flutgraben 63, 41515 Grevenbroich |
Karl-Heinz Brandofsky, Feldstraße 25, 41516 Grevenbroich Tel: 02181 / 6500-11 Tel: 02181 / 71072 priv. |
Anja Peltzer Stadionstr. 41363 Jüchen Tel: 02181 / 6500-24 Tel: 02165 / 7462 (priv) Gerhard Schotten Pfannenstr. 30 41516 Grevenbroich Tel: 02181 / 6500-0 Tel: 02182 / 5704767 priv. |
3. |
Diakonisches Werk Evangelischer Kirchengemeinden |
Wiltrud Winzen Rheydter Str. 166 a 41515 Grevenbroich |
Bernd Gellich Paracelsusstr. 2 41539 Dormagen |
4. |
Arbeiterwohlfahrt für den Rhein-Kreis Neuss Bezirksverband Niederrhein Postfach 100 356, 41003 Möchengladbach |
Gabriele Grebing Frankenstr. 89, 41462 Neuss |
Ralf Cremer Weyerstr. 62 41363 Jüchen |
5. |
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband für den Rhein-Kreis Neuss Meererhof 19 41460 Neuss |
Karl Boland, Der Paritätische Neuss Meererhof 19 41460 Neuss |
Christine Zenke Der Paritätische Neuss Meererhof 19 41460 Neuss |
6. |
DPSG Otzenrath Hehner Str. 1 41069 Mönchenggladbach |
Lisa Bischoffs Bahnstr. 37 41363 Jüchen |
|
7. |
DPSG Hochneukirch Niersstr. 15 41363 Jüchen |
Sebastian Borsing Dürselen 186 41363 Jüchen |
Ekrem Atmis Holzer Str. 147 41363 Jüchen |
8. |
Elterngesprächskreis Glehn e. V., Rubbelrath 24 41352 Korschenbroich |
Dr. Ulrich von Maltzahn Ginsterweg 15 41363 Jüchen |
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9. |
Jugendfeuerwehr Nettesheim, Johann-Päffgen-Str. 21, 41569 Rommerskirchen |
Jürgen Wendt Flurgasse 2 41569 Rommerskirchen |
Christian Lente Sebastianusstr. 8 41569 Rommerskirchen |
10. |
Stadtjugendring Korschenbroich Freiheitsstr. 13 41353 Korschenbroich |
Sebastian Köster Liedberger Str. 25 41352 Korschenbroich |
Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt.
Als beratende Mitglieder gehören nach § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes an:
a) der
Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter
b) der
Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder sein Vertreter
Dierselhuis, Norbert Zohren,
Hermann-Josef
c) ein
Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter oder ein Jugendrichter, der vom
Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird
Windeler, Hans-Dieter Steeger,
Ulrich
d) ein
Vertreter der Arbeitsverwaltung, der vom Direktor des Arbeitsamtes
Mönchengladbach bestellt wird
Jansweid, Frank Lippsmeier,
Peter
e) ein
Lehrer und eine Lehrerin -einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der
berufsbildenden Schulen-, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises
Neuss bestellt werde
Hansen, Monika Lange,
Jürgen
Schubert, Susanne Moosen,
Ilona
f) ein
Vertreter der Kreispolizeibehörde, der vom Landrat als Kreispolizeibehörde
bestellt wird
Rosenthal-Aussem, Sabine Mühleis,
Eva
g) je
ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen
und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im
Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der
Religionsgemeinschaft bestellt.
Assmann, Guido Isop-Sander,
Thomas
Wehmeier,
Gernot
h) die
Vorsitzenden des Stadtjugendringes Korschenbroich
Kooy, Dirk Westerholz,
Georg
die Vorsitzenden des Gemeindejugendringes Jüchen
Bredt, Stefan Bredt,
Esther
die Vorsitzenden des Gemeindejugendringes Rommerskirchen
Lente, Christian Schwiedergall,
Christoph
i) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Sportjugend im Kreissportbund Neuss e.V.
Landwehrs, Marina Michalsky, Anita
j) Mitglieder
gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO)
– beratend
Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die dem Kreistag angehören, gewählt.
Da der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, müssen gemäß § 41 Abs. 5 Satz 3 KrO NW mindestens 8 stimmberechtigte Mitglieder Kreistagsabgeordnete sein.