Beschlussempfehlung:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss befürwortet die Einrichtung eines
Kommunalen Integrationszentrums beim Rhein-Kreis Neuss und beauftragt die
Verwaltung, ein Integrationskonzept in Abstimmung mit den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden zu erarbeiten und die Antragstellung zur Förderung eines
Kommunalen Integrationszentrums vorzubereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Beratung und Konzeptionierung
eines Kommunalen Integrationszentrums - einschließlich der Erstellung eines
Integrationskonzeptes - ein externes Unternehmen zu beauftragen.
Mittel stehen im Produkt 050.351.012, Sachkonto 5279102 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Das rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft getretene Teilhabe- und
Integrationsgesetz NRW (TIG) sieht in § 7 die Einrichtung sogenannter
„kommunaler Integrationszentren“ (KIZ) in Kreisen und kreisfreien Städten des
Landes vor. Auf die Erläuterungen in der Sitzung des Sozial- und
Gesundheitsausschusses vom 31.05.2012 wird verwiesen.
Die erwarteten Förderrichtlinien und Erlasse des Landes liegen nunmehr
vor. Kreise, die über eine Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern
und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) verfügen, erhalten längstens
bis zum 31.07.2013 eine Förderung in der bisherigen Form. Sollte die RAA
bis zu diesem Zeitpunkt nicht in ein KIZ umgewandelt sein, fällt die
Landesförderung vollständig weg. Um die RAA im Rhein-Kreis Neuss dauerhaft zu
finanzieren, ist es daher dringend notwendig, einen Antrag auf Förderung eines
KIZ bei der Bezirksregierung Arnsberg, Kompetenzzentrum für Integration, zu
stellen.
Voraussetzung für die Förderung eines KIZ ist unter anderem ein vom
Kreistag nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen des Kreises
verabschiedetes Integrationskonzept.
Die Erstellung eines Integrationskonzeptes bedingt auch eine
Bestandsaufnahme der vorhandenen Akteure, Netzwerke und Projekte. Der teilweise
erhebliche Größenunterschied der kreisangehörigen Kommunen führt auch zu einer
unterschiedlichen Aktivität in der Integrationsarbeit. Um eine flächendeckend
gute Integrationsarbeit im gesamten Kreisgebiet zu gewährleisten und
Doppelstrukturen zu vermeiden, sollte der durchzuführenden Bestandsaufnahme und
der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen eine entsprechende Bedeutung
beigemessen werden. Eine neutrale Beurteilung durch eine externe Beratung und
Konzeption ist hierbei wünschenswert und erforderlich. Der Verwaltung sind verschiedene
Unternehmen bekannt, die bei der Bestandsaufnahme und Konzeptionierung eines
Kommunalen Integrationszentrums – einschließlich der Erstellung des benötigten
Integrationskonzeptes - mitwirken könnten. Eine unverbindliche Anfrage bei
diesen Unternehmen ist erfolgt.
Die Entwicklung des Integrationskonzeptes beinhaltet eine Mitwirkung
der maßgeblichen Akteure der Integrationsarbeit und insbesondere die Abstimmung
mit den kreisangehörigen Kommunen. Die abschließende Vorstellung des
Integrationskonzeptes und die Konzeptionierung des Kommunalen
Integrationszentrums soll im Rahmen einer Integrationskonferenz (Integrationsgipfel)
erfolgen.