Betreff
Entwicklung im Bereich des Betreuungsgeldes
Vorlage
51/2951/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


 

Sachverhalt:

Zum 01.08.2013 ist das Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten (§ 4a BEEG). Hierüber wurde bereits ausführlich im Jugendhilfeausschuss berichtet.

 

Danach haben Anspruch auf Betreuungsgeld Eltern, die ihr Kind erziehen, mit dem Kind im gleichen Hauhalt leben und keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nehmen. Eine volle Erwerbstätigkeit steht dem Anspruch nicht entgegen. Es wird in der Regel ab dem 15. Lebensmonat bis längstens zum 36. Lebensmonat gezahlt (Höchstdauer: 22 Monate).

 

Das Betreuungsgeld beträgt monatlich 100 € und ab 01.08.2014 monatlich 150 €.

 

Die Erfahrung zeigt, dass noch eine große Unsicherheit hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen besteht. Aus diesem Grunde wurde vom Jugendamt Anfang Januar eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.

 

 

 


Ausgezahlt wurde ein Betrag von 51.600 € (Bundesmittel).

 

Antragszahlen (01.08. – 31.12.2013)

Jüchen                    37

Rommerskirchen       25

Korschenbroich        61

Dormagen               88

Neuss                     262

Kaarst                    71

Meerbusch              76

Grevenbroich           114

Gesamt

Rhein-Kreis Neuss     734