Sachverhalt:
Die Verwaltung
nimmt zu der Anfrage vom 03.02.2014 [1.)
– 3.)] wie folgt Stellung:
Der Rhein-Kreis
Neuss sowie die Stadt Meerbusch gehen unverändert davon aus, dass die Maßnahme
nach wie vor grundsätzlich förderfähig ist.
Der
Einplanungsantrag für die K 9n war bereits im Jahre 2002 vorgelegt worden.
Die
Förderfähigkeit der Maßnahme war hiernach seitens der Bezirksregierung
bestätigt worden. Bis zum 01.06.2014 wird der Zuschussantrag fristgerecht
eingereicht werden, sobald mit Abschluss des Umlegungsverfahrens (siehe Anlage:
Schreiben des Techn. Beigeordneten der Stadt Meerbusch vom 07.01.2014) das
uneingeschränkte Baurecht als Voraussetzung für die Antragstellung vorliegt.
Dass die
Fördersituation des Landes angespannt ist, ist allgemein bekannt und war dem Rhein-Kreis
Neuss mit Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01. August 2013 mitgeteilt worden.
Nach erfolgter Einigung des Bundes mit den Ländern über die Fortführung der
Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz besteht jedoch Planungs- und
Finanzierungssicherheit dergestalt, dass im Zeitraum 2014 – 2019 noch ein –
allerdings vergleichsweise kleiner Spielraum – für Neubewilligungen zur
Verfügung steht. Insofern sind Neubewilligungen somit prinzipiell möglich. Die
seit über 10 Jahren eingeplante Maßnahme könnte somit angesichts der
Notwendigkeit und Dringlichkeit nach den bisherigen Kriterien gefördert werden.
Gegenteiliges ist
dem Kreis von Seiten der Bezirksregierung bis dato offiziell nicht mitgeteilt
worden.
In einer
gemeinsamen Presseerklärung vom 23.01.2014 haben Kreis und Stadt keinen Zweifel
an ihrer konsequenten Weiterverfolgung dieses regional bedeutsamen
Infrastrukturprojektes gelassen (siehe Anlage).
Dies hat der Landrat
zudem in einem nachfolgenden persönlichen Statement vom 24.01.2014 an die
Regierungspräsidentin nochmals untermauert (siehe Anlage).
Anmerkung:
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 4.2 (Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms 2015 – 2019) verwiesen.