Betreff
Wahl des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
51/3231/XV/2014
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

1.     Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig folgende 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses zu wählen.

 

a)        9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

        

Lfd. Nr.

Mitglied

pers. Stellvertreter

Fraktion

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

 

b)        6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

 

10.

 

 

 

11.

 

 

 

12.

 

 

 

13.

 

 

 

14.

 

 

 

15.

 

 

 

 

 

 

2.       Zu beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt:

         

a)       der Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter

                   Petrauschke, Hans Jürgen              Lonnes, Tillmann

 

         

b)      die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes oder ihre Vertretung
Klein, Marion                               Schmitz-Doering, Ulrike                                             

 

c)       ein Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter oder ein Jugendrichter, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird

Windeler, Hans- Dieter                   Steeger, Ulrich

 

d)       ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der vom Direktor der Agentur für Arbeit, Mönchengladbach bestellt wird

          Emmerich, Hans Josef                            Engwicht, Martin

                            

e)       ein Lehrer und eine Lehrerin –einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen-, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden

        

Hansen, Monika                           Rainer-Jürgen Lange

Kuttner Annika                                      Moosen, Ilona        

 

f)       ein Vertreter der Kreispolizeibehörde, der vom Landrat als Polizeibehörde bestellt wird

Hellwig, Heinz                              Burcharts, Wolfgang

 

g)       je eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt.

Dechant Clancet, Ulrich                  Isop-Sander, Thomas

                             Pfarrer Wehmeier, Gernot              Menn, Ulrich

h)           der Vorsitzende des Stadtjugendringes Korschenbroich    

Kooy, Dirk                                  Westerholz, Georg                      

 

der Vorsitzende des Gemeindejugendringes Jüchen

Bredt, Stefan                                         Grahl, Sascha

                             der Vorsitzende des Gemeindejugendringes Rommerskirchen

Lente, Christian                            Angerer, Sebastian

i)             eine Vertreterin oder ein Vertreter der Sportjugend im Kreissportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.
Limbach, Martin                           Bader, Rainer

 

j)       eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände

                             Keine Nennung                            Keine Nennung

 

k)           Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO)

- beratend

 


Sachverhalt:

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Korschenbroich und der Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen zuständig.

Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.

 

Gemäß § 4 der Satzung des Kreisjugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 15 beratende Mitglieder an. Die 15 stimmberechtigten Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter sind vom Kreistag zu wählen. Die beratenden Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestellt.

 

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

 

a)    9  Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

 

b)   6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder müssen für den Kreistag wählbar sein. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.

 

Die Jugendverbände und die Wohlfahrtsverbände haben mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und Stellvertreter vorzuschlagen. Vorschläge können von jedem Verband einzeln oder als gemeinsamer Vorschlag mehrerer Verbände vorgelegt werden.

 

Für die stimmberechtigten Mitglieder und deren persönliche Vertreter unter Buchstabe b) haben die Verbände folgende Vorschläge eingereicht:

 

Für die Wahl nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG sind von den freien Trägern folgende Vorschläge eingegangen:

 

1.

Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V.

Montanusstraße 40

41515 Grevenbroich

Martin Braun

Albert-Schweizer-Weg 2

41515 Grevenbroich

Tel: 02181-238104 (d.)

Meike Braß

Mommsenstraße 34

41470 Neuss

Tel: 02133-2500105 (d.)

2.

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Am Flutgraben 63

41515 Grevenbroich

Manfred Lenz

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Am Flutgraben 63

41515 Grevenbroich

Hardy Schotten

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Am Flutgraben 63

41515 Grevenbroich

3.

Diakonisches Werk

Evangelischer Kirchengemeinden im Rhein-Kreis Neuss e.V.

Am Ständehaus 12

41515 Grevenbroich

Wiltrud Winzen

Am Ständehaus 14

41515 Grevenbroich

Tel: 02181-2123211 (d.)

 

Bernd Gellrich

Paracelsiusstraße 2

41539 Dormagen

4.

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband e.V.

Bildungswerk der Generationen eGmbH

Platz der Republik 13

41515 Grevenbroich

Johannes-Adam Palm

Im Herrenbusch 28

41517 Grevenbroich

 

Ralf Cremer

Weyerstr. 62

41363 Jüchen

 

5.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband für den Rhein-Kreis Neuss

Meererhof 19

41460 Neuss

Karl Boland

Der Paritätische Neuss

Meererhof 19

41460 Neuss

Helga Räder-ten Cate

Der Paritätische Neuss

Meererhof 19

41460 Neuss

6.

Kath. Jugendeinrichtung

„Basement“

Hochstraße 24

41352 Korschenbroich

 

Margareta Görris

Rhedung 38

41352 Korschenbroich

Tel: 02161-675422

 

Wilfried Cremer

Eichendorfstraße 2

41352 Korschenbroich

7.

Jugendfeuerwehren der Gemeinde Rommerskirchen

Jeannette Kraemer

Gartenstr. 6a

41569 Rommerskirchen

 

Marco Augstein

Uferstraße 19

41569 Rommerskirchen

 

8.

Dycker Schloßspatzen

Schloßstraße 8

41363 Jüchen

Fuhrmann, Christiane

Dycker Schloßspatzen

Schloßstraße 8

41363 Jüchen

Tel: 02182-50802

Maria Montero- Wagner

Auf dem Acker 53

41363 Jüchen

9.

Mariposa Libre GmbH

Neusser Straße 8

41352 Korschenbroich

Schloß, Stefan

Neusser Straße 8

41352 Korschenbroich

Tel: 02161-8297677

Maync, Jessica

Neusser Straße 8

41352 Korschenbroich

Tel: 02161-8297699

10.

s.m.i.l.e

Praxis für pädagogisch therapeutische Jugendhilfe und Familientherapie

Michaelstraße 6

41460 Neuss

Stevens, Petra

An Heldsmühle 47

41352 Korschenbroich

Tel: 02161-3043357

Wulff, Beate

An Heldsmühle 47

41352 Korschenbroich

Tel: 02161-304357

 

 

 

Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt.

 

 

 

Als beratende Mitglieder gehören nach § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes an:

 

a)       der Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter

 

b)      die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes oder ihre Vertreterin
Klein, Marion                                        Schmitz-Doering, Ulrike

 

c)       ein Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter oder ein Jugendrichter, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird

Windeler, Hans- Dieter                            Steeger, Ulrich

 

d)       ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der vom Direktor der Agentur für Arbeit, Mönchengladbach bestellt wird

                   Emmerich, Hans-Josef                                      Engwicht, Martin

 

e)       ein Lehrer und eine Lehrerin –einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen-, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werden

         Hansen, Monika                                    Rainer-Jürgen Lange

         Kuttner Annika                                                Moosen, Ilona        

 

f)       ein Vertreter der Polizei, der vom Landrat als Polizeibehörde bestellt wird
          Hellwig, Heinz                                       Burcharts, Wolfgang

 

g)       je eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieser Bekenntnisse im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt.

         Dechant Clancet, Ulrich                           Isop-Sander, Thomas

         Pfarrer Wehmeier, Gernot                        Menn, Ulrich

 

h)       der Vorsitzende des Stadtjugendringes Korschenbroich    

                   Kooy, Dirk                                            Westerholz, Georg

 

         der Vorsitzende des Gemeindejugendringes Jüchen

                   Bredt, Stefan                                                  Grahl, Sascha

der Vorsitzende des Gemeindejugendringes Rommerskirchen

Lente, Christian                                     Hoscheck, Dr. Martina

i)        eine Vertreterin oder ein Vertreter der Sportjugend im Kreissportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.
          Limbach, Martin                                    Bader, Rainer

 

j)       eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände

         Keine Nennung                                      Keine Nennung

 

k)       Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO)

         - beratend

 

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die dem Kreistag angehören, gewählt.

 

Da der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, müssen gemäß § 41 Abs. 5 Satz 3 KrO NW mindestens 8 stimmberechtigte Mitglieder Kreistagsabgeordnete sein.