Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf der
Grundlage der ersten öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 516 wurde dieser unter Berücksichtigung der
Auslegungsergebnisse sowie nachfolgenden intensiven Gespräche mit der
Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD), der Stadt Dormagen, und
den Denkmalbehörden weiter entwickelt. Die Änderungen am Gebäude wurden bereits
in der Sitzung des Kulturausschusses am 17.10.2014 vorgestellt. Ferner wurde
das Gestaltungskonzept für die Außenanlagen (inklusive Parkplatz) weiter
konkretisiert. Darüber hinaus sind die Grabungsergebnisse in Abstimmung mit dem
LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland in die Planung mit eingeflossen.
Auch das seitens der Stadt Dormagen geforderte Schallschutzgutachten wurde
erstellt.
Da diese Weiterentwicklung der Planunterlagen einer erneuten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen bedarf, wurde der Offenlagebeschluss in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Dormagen am 19.03.2015 beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde seitens der Stadt Dormagen zwischenzeitlich eingeleitet (Auslegung in der Zeit vom 02.04. bis einschließlich 06.05.2015 im Technischen Rathaus der Stadt Dormagen).