Betreff
Wahl des Mitgliedes der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach § 5 Abs. 2a) der RSGV-Satzung
Vorlage
010/0866/XVI/2015
Art
Beschlussvorlage
Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgende Person zum Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes bzw. folgende Personen zum Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter vorzuschlagen und zu wählen:
Mitglied der RSGV-Verbandsversammlung - der von der Stadt Neuss
Vorgeschlagene
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 2 a) der RSGV-Satzung entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates.