Betreff
Haushalt 2016/2017
Vorlage
50/1098/XVI/2016
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Kreistag hat den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 in seiner Sitzung am 15.12.2015 zur Kenntnis genommen und ihn den Fraktionen und dem Finanzausschuss zur Beratung zugewiesen. Wie in den vergangenen Jahren soll dem Fachausschuss die Möglichkeit eingeräumt werden zu den einzelnen Haushaltspositionen des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes Nachfragen zu stellen. Die verbindliche Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsansätze erfolgt im Finanzausschuss und im Kreistag.

 

Die Ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltspläne sind bitte zur Sitzung mitzubringen.

 

Als Anlage ist eine Zusammenstellung der Anträge aus den Fachämtern 50 und 53 zur „Wunschliste“ beigefügt, die vier Anträge enthält, die nicht – oder nicht in der gewünschten Höhe – im Haushalt 2016/2017 von der Verwaltung berücksichtigt worden sind.

Es handelt sich im einzelnen um Anträge von

-       donum vitae, Personalkostenerhöhung für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle,

-       Sozialdienst Katholischer Frauen, Stellenausweitung bei der Beratungsstelle für alleinstehende wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen „Brücke“,

-       Frauen helfen Frauen e.V., Defizitabdeckung und zusätzlicher Zuschuss für ¼-Stelle für die Interventionsarbeit,

-       CaritasSozialdienste, Personalkostenanpassung beim Projekt KiZ „Kinder im Zentrum“, Arbeit mit Kindern von Suchtkranken und psychisch Kranken.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtverbände im Rhein-Kreis Neuss, die um eine Stellungnahme zu den Anträgen gebeten wurde, hat den Anträgen ohne nähere Begründung zugestimmt.

 

Die Personalkostenzuschüsse im Produkt/Budget „Förderung der Wohlfahrtspflege“ werden jährlich um den Prozentsatz angepasst, der im Kreishaushalt für das eigene Personal berücksichtigt wird. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände hat für den kommenden Haushalt und die Folgejahre beantragt, bei der Festsetzung der Zuwendungen die jährlich realen Tarifsteigerungen zu übernehmen. Die Verwaltung wird mit den Verbänden am 01.02.2016 in einem gesonderten Gespräch die Thematik vertiefen; über das Ergebnis der Abstimmung wird in der Sitzung berichtet.

 

 

Die Haushaltsentwicklung 2015 und die Ansätze 2016 und 2017 für Kernbereiche des Sozialamtes werden nachstehend erläutert:

 

 

Einleitung

 

Im Folgenden werden die wichtigsten sozialen Transferleistungen des Rhein- Kreises Neuss dargestellt. Gleichzeitig wird damit deutlich, unter welchen Risiken die Etatplanung für das kommende Jahr steht.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Während der Bund die Regelleistungen zu tragen hat, finanziert der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger die Kosten der Unterkunft, welche in etwa die Hälfte der Gesamtleistungen betragen. Regelmäßig informiert die Verwaltung im Kreisausschuss des Kreistages über die Kostenentwicklung. Im Haushaltsjahr 2015 wurden hierfür einschließlich einmaliger Leistungen 77,87 Mio. € verausgabt.

 

Im nachfolgenden Bericht wird in den Kernkennzahlen auch die Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII dargestellt.

 

Dieser Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere die Hilfen:

 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Eingliederungshilfe,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege – einschließlich Pflegewohngeld.

 

Das Finanzvolumen dieser Leistungen betrug im Jahr 2015 rund 62,8 Mio. €.

 

 

 

I.) SGB II

 

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16a SGB II für Leistungen nach §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II zuständig, d.h. für

 

  1. Kosten der Unterkunft und Heizung
  2. Sonstige Kosten der Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
  3. Erstausstattungen für Wohnung und Erstausstattungen für Bekleidung

 

Außerdem ist der Rhein-Kreis Neuss nach § 28 SGB II auch zuständig für die Bedarfe der Bildung und Teilhabe. Hierzu gehören:

  1. Schulausflüge
  2. Mehrtägige Klassenfarten
  3. Schulbedarf
  4. Schülerbeförderung
  5. Lernförderung
  6. Mittagsverpflegung
  7. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Vom Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Beteiligung an den unter 1. genannten Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung). Die Beteiligung des Bundes, an den Kosten der Unterkunft, betrug im Jahr 2015 26,4 %.


Die Kosten der Unterkunft haben sich seit 2012 folgendermaßen entwickelt:

 

 

2012

2013

2014

 

Vorläufiges Ergebnis 2015

Planung 2016

Planung 2017

Kosten d. Unterkunft

69.034.154 €

72.635.089 €

76.109.166 €

76.338.712 €

79.589.931 €

84.081.730 €

sonst. Kosten d. Unterkunft

488.380 €

528.942,97 €

559.007 €

437.788 €

804.845 €

820.941 €

Erstausstattungen

925730 €

953.196,68 €

1.012.048 €

1.096.004 €

1.013.314 €

1.033.580 €

Aufwand:

70.448.264 €

74.117.229€

77.680.221 €

77.872.504 €

81.408.090 €

85.936.251 €

Wohngeldersparnis:

9.790.961 €

9.631.282 €

8.622.847 €

8.765.264 €

8.415.000 €

8.299.973 €

Bundesbeteiligung:

18.353.366 €

19.218.371 €

20.092.820 €

20.153.420 €

23.826.781 €

27.203.316 €

Entlastungsmilliarde:

 

 

 

2.824.532 €

2.944.827 €

 

Ertrag:

28.144.327 €

28.849.653 €

28.715.667 €

31.743.216 €

35.186.608 €

35.503.289 €

Saldo:

-42.303.937 €

-45.267.576 €

-48.964.554 €

-46.129.288 €

-46.221.482 €

-50.432.962 €

 

Bei der Planung für den Doppelhaushaltes 2016/2017 haben folgende Punkte Einfluss genommen:

Wohngeldersparnis: Seitens des Landes erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben.

Die Berechnung der Wohngelderstattung basiert auf verschiedenen Berechnungsgrößen, wie z.B. die

-       Ersparnis aus der Wohngeldentlastung gesamt NRW

-       Entlastungsbetrag gem. Anlage A AG-SGB II

-       KdU des jeweiligen Kreises

-       Bundesbeteiligung an den KdU

-       Summe der zur Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte benötigten Zuweisungen

Bundesbeteiligung: Für die vorstehende Darstellung wird lediglich der Anteil der Bundesbeteiligung ausgewiesen, welcher nicht im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe steht. Nach den oben stehenden Werten richtet sich die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden gemäß der Beteiligungssatzung SGB II.

 

Die Ansätze für die Kosten der Unterkunft wurden aufgrund der für das Jahr 2016 zu erwartenden Werte errechnet. Hierzu wurden diese Werte mit den Landesorientierungsdaten für das Jahr 2016 und 2017 multipliziert. Diese lagen in den Jahren 2016 und 2017 bei 2 % jährlicher Steigerung.

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Eingliederungshilfe in den Jahren 2015 und 2016 über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung um 3,7 %.

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II Bereich ist seit dem Jahr 2012 kontinuierlich gestiegen.

 

 

2012

2013

2014

 

Vorläufiges Ergebnis 2015

Planung 2016

Planung 2017

Bedarfsgemeinschaften Jahresdurchschnitt

14.882

15.293

15.652

15.686

15.900

16.200

 


II.) SGB XII

 

1.)         Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten entweder Personen die das Renteneintrittsalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Leistungen für diesen Personenkreis sind im 4. Kapitel SGB XII geregelt. Die Hauptleistungen in diesem Bereich sind Regelleistungen, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und ergänzende Darlehen.

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe 50.2 „Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.

 

Ab dem Jahr 2012 begann der Bund mit der sukzessiven Übernahme der kompletten Kosten für die Grundsicherung im Alter. Die Erstattung orientiert sich jeweils an den Kosten für die Grundsicherung im Alter für das Vor-Vorjahr. Die Planung ab dem Jahr 2014 ist ergebnisneutral. Mögliche Mehraufwendungen werden durch Mehrerträge ausgeglichen.

 

Ein Vergleich der Belastungen von 2012 – 2017 stellt sich wie folgt dar:

 

 

2012

 2013

2014

Vorläufiges Ergebnis 2015


Planung 2016

Planung 2017

Bedarfsgemeinschaften zum 30.06.

3.084

3.206

3.366

3.400

3.400

3.400

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. (del.)

18.146.215 €

19.581.529 €

20.735.611 €

23.444.827 €

22.056.480 €

22.497.609 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. (del.)

32.949 €

37.877 €

34.698 €

25.662 €

61.200 €

62.424

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. über 65 Jahre (n.del.)

1.162.310 €

1.225.430 €

1.093.907 €

1.034.520 €

1.394.000 €

1.422.000 €

Aufwendungen:

19.341.474 €

20.844.836 €

21.864.216 €

24.505.009 €

23.511.680 €

23.982.033 €

Erträge durch Erstattung:

7.521.668 €

15.633.627 €

21.864.216 €

24.505.009 €

23.511.680 €

23.982.033 €

Saldo:

-11.819.806 €

-5.211.209 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

Die Aufwendungen im Jahr 2015 waren deutlich höher, als im Jahr 2013 für die Jahre 2014 und 2015 kalkuliert. Aufgrund der vollen Kostendeckung durch den Bund, hat dies jedoch keine negativen Auswirkungen. Durch die unterschiedlichen Abrechnungsmethoden und den Unterschieden bei der Buchungssystematik bei Bund, Land und dem Kreis, kann es zu einem Versatz bei der Vereinnahmung der Erstattung kommen.

 


2.) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII

 

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen die das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben und länger als 6 Monate, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind. Die Leistungen für diesen Personenkreis sind im 3. Kapitel SGB XII geregelt. Die Hauptleistungen in diesem Bereich sind Regelleistungen, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und ergänzende Darlehen.

 

Durch aktuelle Rechtsprechnung ergibt sich, dass erwerbsfähige EU-Bürger, die aufgrund ihrer aufenthaltsrechlicher Stellung vom Leistungsanspruch nach SGB II rechtmäßig ausgeschlossen werden können, grundsätzlich Ansprüche nach Kap. 3 SGB X II erlangen können. (S. hierzu auch Sitzungsvorlage 50/1055/XVI/2016 zu Top 4. )

 

Die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Der Personenkreis in  Einrichtungen wird von der Produktgruppe 50.2 „Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.

 

 

2012

2013

2014

vorläufiges Ergebnis 2015

Planung 2016

Planung 2017

Bedarfsgemeinschaften zum 30.06.

580

465

556

565

565

565

HzL a.E. (del.)

2.331.955 €

2.659.807 €

3.372.525 €

3.726.123 €

3.508.773 €

3.560.529 €

sonstige Leistungen HzL a.E. (n.del.)

110.713 €

165.231 

143.441 €

111.241 €

100.000 €

100.000 €

HzL i.E. (del.)

150.325. €

128.855 €

122.600 €

119.483 €

145.000 €

145.000 €

HzL i.E. über 65 (n.del.)

754.797 €

840.208 €

849.856 €

921.770 €

950.000 €

969.000 €

Aufwendungen:

3.347.790 €

3.794.101 €

4.488.422 €

4.878.617 €

4.703.773 €

4.774.529 €

 

Diese Aufwendungen werden nicht vom Bund erstattet.


3.) Eingliederungshilfe

 

Personen die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn und solange Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Als Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:

 

-       Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

-       Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

-       Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

-       Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung

 

Die Stadt Neuss ist bei Eingliederungshilfe für deren Bereich zuständig. Für die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgt die Bearbeitung beim Kreissozialamt.

 

Die Aufwendungen haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2012

2013

2014

Vorläufiges Ergebnis 2015

Planung 2016

Planung 2017

Fälle ambulant und stationär

741

735

744

753

 

 

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (del.)

1.510.013 €

1.580.252 €

1.690.934 €

2.570.557 €

1.768.000 €

1.804.000 €

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (n. del.)

1.582.324 €

1.865.622 €

2.220.318 €

2.173.047 €

2.905.000 €

2.905.000 €

Eingliederungshilfe i. E. (del.)

155.736 €

138.299 €

196.677 €

198.752 €

175.000 €

175.000 €

Eingliederungshilfe i.E. über 65 Jahre (n. del.)

547.842 €

570.906 €

567.393 €

431.922 €

245.000 €

245.000 €

Summe:

3.795.915 €

4.155.079€

4.675.322 €

4.878.617 €

5.093.000 €

5.129.000 €

 

Der bisherigen Entwicklung liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen zugrunde.

 

Hinzu kommt der erhebliche Zuwachs an den Aufwendungen für Integrationshelfer, die schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen. Diese Kosten betrugen im Jahr 2013 ca. 1,9 Mio €, im Jahr 2014 ca 2,1 Mio € und im Jahr 2015 ca. 2,8 Mio €.

Auch der Wegfall der Zivildienstleistenden hat sich, wie bereits erwartet, negativ auf die Kostensituation ausgewirkt. Durch die hohen Kosten der Inklusion im Schulbereich werden weitere Kostensteigerungen erwartet. Aus diesem Grund wird derzeit an einem Pilotprojekt zur Bildung von Integrationspools gearbeitet.

 

Der Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2015 mit 3,7 % Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für das SGB II, an den Kosten für die Eingliederungshilfe. Dies entspricht ca. 2,9 Mio € jährlich.


4.) Krankenhilfe

 

Die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich erstattet.  Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.

 

Die Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind.

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2012

2013

2014

Vorläufiges Ergebnis 2015

Planung 2016

Planung 2017

Hilfe bei Krankheit a.E. (n.del.)

13.419 €

2.524 €

5.413 €

9.125 €

10.000 €

10.000 €

Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung

2.559.523 €

3.344.585 €

3.173.858 €

1.994.846 €

3.265.000 €

3.265.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. (n. del.)

29.385 €

15.345 €

3.751,38 €

146.987 €

35.000 €

35.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. über 65 Jahre (n. del.)

299.102 €

293.812 €

244.008 €

98.933 €

245.000 €

245.000 €

Krankenhilfe:

2.901.429 €

3.656.266 €

3.427.030 €

2.251.905 €

3.555.000 €

3.555.000 €

 


5.) Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld

 

Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Im Falle der häuslichen Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe bestimmt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.

 

Daneben werden individuell auch Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson, angemessene Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung u.ä. gewährt.

 

Der Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen wird im Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege wird für diesen Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Mit dem Pflegewohngeld werden die Investitionskosten der Einrichtungen finanziert. Beide Positionen bilden den größten Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.

 

Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes wie folgt entwickelt:

 

 

2012

2013

2014

Vorläufiges

Ergebnis  2015

Planung 2016

Planung 2017

Hilfe zur Pflege

11.695.617 €

12.745.217 €

14.303.881 €

15.167.987 €

15.884.000 €

16.165.080 €

Pflegewohngeld

9.592.411 €

9.981.581 €

10.461.228 €

10.649.756 €

13.060.000 €

15.085.000 €

Summe:

21.288.028 €

22.726.798€

24.765.109 €

25.817.743 €

28.944.000 €

31.250.080 €