Die Kreise
und kreisfreien Städte (Vorhaltung Entsorgungsanlagen) sowie die kreisangehörigen
Gemeinden (Einsammlung und Transport) sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
gemäß § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem
Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und
Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.
Um einen
besseren Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu
erhalten, werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2015
auch die der Jahre 2014 und 2013 aufgeführt.
1. Entwicklung
der Hausmüllmengen (inkl. DSD)
Die Entwicklung der
Hausmüllmengen einschließlich der
getrennt gesammelten Wertstoffmengen ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Die gesamte Hausmüllmenge ist im Vergleich zu 2014 um 2 % gesunken. Lediglich
im DSD-Bereich und bei der Sperrmüllmenge sind Steigerungen zu verzeichnen.
Insbesondere die Altglasmenge, die von den Systembetreibern bzw. deren beauftragten
Dritten gemeldet wurde, ist mit einer Zunahme um 16,8 % im Vergleich zum
Vorjahr auffallend.
Die Abnahme der Bioabfallmenge um knapp 9,6 % ist darauf zurückzuführen, dass
in 2014 der Pfingststurm „Ela“ zu einem erhöhten Bioabfallaufkommen führte. Die
Steigerung im Vergleich zu 2013 beträgt ca. 1,6 %
Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (905 t in 2015) wurden an
der Sammelstelle an der WSAA Neuss auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe-
und Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen.
In 2015 lag diese Menge bei 111 t. Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen
erfasst wurden (744 t), ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektronikschrott
von 1.760 t (2014 waren es 1.861 t), was umgerechnet in etwa 3,9 kg pro
Einwohner bedeutet. Dies liegt im Rahmen der Zielvorgabe laut Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Höhe von 4 kg pro Einwohner und Jahr, die
bis zum 31.12.2015 gilt. Diese Zielvorgabe bezieht sich jedoch nicht nur auf solche
Mengen, die über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden,
sondern auch auf Mengen, die von den Herstellern und Vertreiber der Geräte
unmittelbar zurückgenommen und verwertet werden. Über diese Mengen, liegen der
Verwaltung jedoch keine Angaben vor.
Wie aus der Anlage 2 ersichtlich, ist die an den Kleinanlieferstationen
angelieferte Menge um 8,4 % gesunken.
2. Entwicklung
der sonstigen Abfälle
Einen Überblick über
die Entwicklung der sonstigen Abfallarten
zeigt Anlage 3.
Der Mengenanstieg bei den Gewerbeabfällen um fast 31 % ist in erster Linie auf
den erhöhten Anteil an nicht verwertbaren Resten aus der Behandlung externer Abfälle
zurückzuführen, die seitens der Fa. EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
als Betreiberin der WSAA privatwirtschaftlich an der Anlage angenommen werden.
Diese Reste sind dann dem Kreis zu überlassen, und werden unmittelbar der
Verbrennung zugeführt. Die Mengenerhöhung bei den Bauabfällen liegt bei ca. 99
%. Dies ist nahezu vollständig auf eine Baumaßnahme zurückzuführen, bei der
eine schädliche Bodenveränderung (knapp 6.500 t Schlacke der ehemaligen Zinkhütte
Dormagen) ausgekoffert und auf der Deponie abgelagert wurde. Erneut ist bei den
sonstigen Siedlungsabfällen (Sieb- und Rechenrückstände, Straßenkehricht etc.) ein
Rückgang in Höhe von ca. 12 % zu verzeichnen. Ursächlich ist hierfür auch, dass
dem Kreis kein Klärschlamm überlassen wurde, da hierfür entsprechende energetische
Verwertungswege seitens der Kläranlagenbetreiber gefunden wurden.
3. Ein-
und Ausgänge WSAA
Aus den der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage (WSAA) auf der
Deponie Neuss zugeführten Restabfällen werden mit Hilfe moderner Sortier- und Behandlungstechnik
noch stofflich sowie energetisch verwertbare Bestandteile abgetrennt, sodass
die der Müllverbrennung zugeführte Menge deutlich verringert werden kann.
Aus den dem Kreis überlassenen und der WSAA zugeführten Abfällen konnten
durch Sortierung und Behandlung somit noch 29.113 t dem Restmüll entzogen und
verwertet werden. Mit den direkt verwerteten Abfällen (98.620 t, s. Anlage 3)
ergibt sich somit eine Gesamt-Verwertungsmenge von 127.733 t, was eine Quote
von fast 42 % (2014 waren es 45 %) bedeutet. Die Differenzmenge zwischen
Eingang und Ausgang der WSAA ergibt sich zum einen aus dem Rotteverlust aus der
biologischen Behandlung des Hausmülls und zum anderen dadurch, dass die Abfall-
und Wertstofflager nicht vollständig zum Stichtag 31.12. geleert waren.
Neben den 108.203 t nicht mehr verwertbaren Restabfällen aus der WSAA wurden
weitere 24.503 t Abfälle der Müllverbrennung zugeführt. Bei dieser Menge
handelt es sich um Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und
Eigenschaften nicht in der WSAA behandelt wurden. Zu nennen sind hier
beispielsweise Abfälle aus Krankenhäusern und Altenheimen. Auch die nicht mehr
verwertbaren Restabfälle, die durch die Behandlung externer Abfälle anfallen,
sind in dieser Menge enthalten. Insgesamt verbrannt wurden in 2015 somit 132.706
t.
4. Deponierte Mengen
Deponiert
werden dürfen nur noch solche Abfälle, die weniger als 5 % brennbare
Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Bauabfälle
wie Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss
wurden 2015 insgesamt 15.725 t an Abfällen abgelagert. 2014 waren es 9.342 t.
5. Schadstoffmengen
Die Bürgerinnen und
Bürger des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in
den einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen
(kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien
Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.
|
2013 |
2014 |
2015 |
Schadstoffmobil |
279 t |
291 |
281 |
Kleinanlieferstationen |
216 t |
192 |
194 |
Summe |
495 t |
483 t |
475 t |
Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das Schadstoffmobil
und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, geringfügig um ca. 1,7 %
gesunken ist.
Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und
Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca.
90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der Abfälle
in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die Entsorgungskosten
werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten
Behältnisse berechnet.
|
2013 |
2014 |
2015 |
Gewerbe und
öffentliche Einrichtungen |
14 t |
11 t |
11 t |
Arztpraxen
|
Anzahl
Gefäße: 1.433 Gesamtvolumen: 69 m³ |
Anzahl
Gefäße: 1.522 Gesamtvolumen: 72 m³ |
Anzahl
Gefäße: 1.406 Gesamtvolumen: 68 m³ |