Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Neuregelung der Sprachförderung und Sprachstandserhebung in
Kindertageseinrichtungen
Die
Sprachförderung ist im Rahmen des zweiten Revisionsverfahrens für das
Kinderbildungsgesetz des Landes NRW neu
geregelt worden. Der frühkindlichen Bildung wird in diesem Änderungsgesetz eine
besondere Bedeutung beigemessen, insbesondere der Sprachbildung. Zukünftig wird
in den Kindertageseinrichtungen die „Alltagsintegrierte Sprachbildung“
intensiviert.
Sprachliche Bildung
Sprache ist eine der
wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die
kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung
des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag
der Kindertageseinrichtungen dar.
Besonders für Kinder im
Elementarbereich, die noch am Anfang ihrer Sprachentwicklung stehen oder für
Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die Bildung und Unterstützung
sprachlicher Kompetenzen von ausschlaggebender Bedeutung. Sichere Kenntnisse in
der deutschen Sprache und eine gute Sprachfähigkeit sind für Kinder eine
grundlegende Voraussetzung für den späteren Erfolg in Schule und Beruf.
Die in den letzten Jahren
gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zeigen die
Notwendigkeit auf, Maßnahmen zur Feststellung und Förderung von kindlichen
Sprachkompetenzen weiter zu entwickeln.
Sprachbildung
und Sprachstandsfeststellung
Das
2014 geänderte Kinderbildungsgesetz sieht vor, die Sprachstandsfeststellung
sowie das Verfahren Delfin 4 für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung
besuchen, durch eine alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung
abzulösen. Die Sprachstandsfeststellung wurde im Frühjahr 2014 letztmalig
durchgeführt. Die damit verbundene individuelle Sprachförderung läuft zum
31.07.2016 aus.
Alltagsintegrierte Sprachbildung gemäß § 13c KiBiz
Künftig wird eine
Sprachbildung angestrebt, die integriert im pädagogischen Alltag stattfindet
und alle Kinder der Einrichtungen von Beginn an erreicht. Eine
alltagsintegrierte Sprachbildung orientiert sich an der Lebenserfahrung, den
Interessen und Ressourcen der Kinder und greift handlungsrelevante
Sprachanlässe des pädagogischen Alltags auf. Sie wird sowohl von den
pädagogischen Fachkräften in den Einrichtungen als auch von den Eltern und
weiteren Bezugspersonen der Kinder gestaltet und umgesetzt.
Entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungen
Eine alltagsintegrierte
Sprachbildung berücksichtigt die individuelle Sprachentwicklung von Beginn an.
Daher sollen die kindlichen Sprachkompetenzen künftig entwicklungs- und
prozessbegleitend beobachtet werden. Punktuelle Messungen in Form von Test-
oder Screening-Verfahren sind nur unzureichend geeignet, da sie den Verlauf der
Sprachentwicklung nicht in angemessener Weise berücksichtigen.
Zur entwicklungs- und
prozessbegleitenden Beobachtung stehen unterschiedliche Beobachtungsverfahren
zur Auswahl, von denen eines verbindlich eingesetzt werden soll. Aus den
Beobachtungsergebnissen leitet sich die Förderstrategie für das einzelne Kind
ab. Kinder, die eine verstärkte Unterstützung benötigen, werden häufiger
gezielt in sprachanregende Situationen eingebunden.
Qualifizierung für Fachkräfte
Zur Umsetzung der
Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in Kitas wurden ab
August 2014 alle Leitungen von Kindertageseinrichtungen im Rahmen von neun
Fachinformationsveranstaltungen in NRW informiert.
Alle Kitas haben weitere
Informationen zu den Fachinformationsveranstaltungen sowie zu
Anmeldemöglichkeiten erhalten. Des Weiteren haben alle Kindertageseinrichtungen
zum Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 ein Starterpaket incl. der zur
Auswahl stehenden Beobachtungsbögen erhalten.
Seit dem Sommer 2015 bietet
das Kreisjugendamt vertiefende Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte an. Auf
diesem Wege konnten bisher ca. 160 Erzieherinnen qualifiziert werden.
Im Rahmen eines workshops
haben sich die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich
auf die einheitliche Nutzung des BaSiK Bogens (Begleitende alltagsintegrierte
Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen) geeinigt. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden vom Land
gefördert.
Sprachfördernde Maßnahmen wie
das Bielefelder Screening im Zusammenhang mit dem Würzburger Trainingsprogramm
können auch zukünftig Anwendung finden.
Kein Kind soll zurück bleiben:
Die alltagsintegrierte
Sprachbildung verbunden mit einer angemessenen begleitenden
Sprachentwicklungsbeobachtung ist ein geeignetes Verfahren, um Kinder in ihrer
Sprachbildung zu fördern.
Kinder, die eine
sprachtherapeutische Behandlung benötigen, werden auf diesem Wege nicht
erreicht. Stellt eine Erzieherin im Rahmen der Sprachentwicklungsbeobachtung
fest, dass ein Kind Defizite in der Sprachentwicklung aufweist, so sind die
Eltern dahingehend zu beraten, dass sie für ihr Kind eine Diagnostik, in der
Regel durch den Kinderarzt, veranlassen.
Die Beratung der Eltern ist
eine diffizile und sensible Angelegenheit, die umfangreiches fachspezifisches
Wissen voraussetzt. Eine fachkundige Unterstützung ist deshalb notwendig, damit
alle Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder auch Kindertagespflege eine
angemessene Förderung erhalten.
Eine Fachstelle, die den Eltern
und Erzieherinnen beratend zur Seite stehen kann, ist der Sprachtherapeutische Dienst des Rhein-Kreises Neuss.
Leistungen, die benötigt
werden:
-
Elternberatung, individuell und als Informationsveranstaltung
für die Eltern der Kinder in den Kindertageseinrichtungen.
-
Beratung der Leiterinnen und Erzieherinnen in den
Kindertageseinrichtungen.
-
Mitwirkung und Beratung in Arbeitskreisen wie AK-Familienzentrum
und Konferenz der Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen.
-
Diagnostik am Kind, mit Zustimmung der Eltern und gegebenenfalls
logopädische Behandlung, soweit vom Kinderarzt verordnet.
-
Beratung Übergang „Kindertageseinrichtung – Schule“ mit
entsprechenden Informationsveranstaltungen.
-
Sprachtherapie, kann im Kindergarten durch den
Sprachtherapeutischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss oder durch eine Praxis
außerhalb des Kindergartens durchgeführt werden.
Durch die Kooperation /
Vorgehensweise soll verhindert werden, dass Kinder ohne eine angemessene
individuelle Förderung zurück bleiben.
Für die ganzheitliche
Entwicklungsförderung eines Kindes ist es besonders wertvoll, wenn
Sprachentwicklungsstörungen frühzeitig erkannt und therapiert werden.
Die Therapie von Kindern mit
Sprachentwicklungsstörungen ist von der „alltagsintegrierten Sprachbildung“
abzugrenzen, da diese Kinder eine adäquate Versorgung im Rahmen der geltenden
Heilmittelrichtlinie (GBA 2011) benötigen.