Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das
Kreisjugendamt Neuss gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Kaarst mit dem
Diakonischen Werk der Evangelischen Kirchengemeinden Neuss e.V. eine
Vereinbarung über die Förderung der Familien- und Erziehungsberatungsstelle
abschließt.
Die Vereinbarung mit Anlage ist Bestandteil
des Beschlusses, siehe Anlage.
Die Mittel sind im Haushalt 2017 unter dem
PSP Element 1.100.060.363.011 vorhanden.
Sachverhalt:
Die Jugendämter als Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes
Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Jugendhilfe-Trägern zusammenzuarbeiten, um
der Vielfalt der Träger mit unterschiedlichen Wertorientierungen, inhaltlichen
Schwerpunkten und verschiedenen Arbeitsformen und –methoden gerecht zu werden.
Nach § 74 SGB VIII sollen die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe fördern, wenn der Träger
·
die
fachlichen Voraussetzungen erfüllt,
·
die
Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel
bietet,
·
gemeinnützige
Ziele verfolgt
·
eine
angemessene Eigenleistung erbringt und
·
die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Das Diakonische Werk, ehemals in
Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises Gladbach-Neuss, jetzt Diakonisches Werk der
Ev. Kirchengemeinden in Neuss e. V., betreibt u. a. Erziehungs- und
Familienberatungsstellen in Korschenbroich.
Bei der Erziehungsberatung handelt es sich
um eine Aufgabe der Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII, der vorgibt, dass
Erziehungsberatungsstellen jungen Menschen und deren Eltern oder anderen
Erziehungsberechtigten u. a. bei der Klärung und Bewältigung einzelfall- bzw.
familienbezogener Probleme, auch durch Trennung und Scheidung, Hilfestellung
anbieten und mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten sollen.
Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
bezuschusst die wichtige Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. des
Diakonischen Werkes seit über 30 Jahren. Grundlage hierfür ist zurzeit der
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24.05.2007.
Die Höhe des bisherigen Zuschusses liegt
seit Jahren unverändert bei 74.700 €.
Zwischen dem Kreisjugendamt und der
Beratungsstelle bestand und besteht eine enge und gute fachliche Kooperation.
Im Jahr 2015 wurde durch den Träger darauf
hingewiesen, dass wegen der Steigerungen der Betriebs- und hier insbesondere
der Personalkosten die bisher gezahlten Zuschüsse für den Betrieb der Beratungsstelle
dauerhaft nicht auskömmlich sind. Personalkosteneinsparungen zur Reduzierung
der laufenden Kosten in der Erziehungsberatungsstelle sind nicht möglich. Nach
den Richtlinien des Landes NRW ist eine Förderung der Beratungsstelle von dort
nur möglich, wenn mindestens 3 Vollzeitstellen für Fachkräfte mit den
entsprechend geforderten Qualifikationen (Psychologe, Sozialarbeiter bzw.
-pädagoge oder Heilpädagoge und Kinder- und Jugendlichen- oder
Familientherapeut) vorgehalten werden. Bei ausbleibender Landesförderung könnte
der Betrieb der Erziehungsberatungsstelle nicht mehr aufrechterhalten werden.
In Verhandlungen zwischen den Jugendämtern
des Rhein-Kreises Neuss und der Stadt Kaarst und dem Diakonischen Werk wurde
deutlich, dass zur Planungssicherheit für alle Beteiligten eine vertragliche
Vereinbarung über die Förderung der Beratungsstelle sinnvoll ist, in der sowohl
die Leistungen des Trägers als auch die Förderungen durch die Jugendämter des
Rhein-Kreises und der Stadt Kaarst festgeschrieben werden.
Für das Jahr 2017 soll ein vom
Kreisjugendamt Neuss zu zahlender Zuschuss in Höhe von 107.469 € vereinbart
werden, der durch die Ansätze im bereits genehmigten Haushalt für das Jahr 2017
gedeckt werden kann.
Zur Finanzierung der u.a. durch
Tarifsteigerungen regelmäßig steigenden Kosten soll eine Dynamisierung des
Zuschussbetrages von jährlich 1,5 % vereinbart werden.
Das Jugendamt der Stadt Kaarst wird am
25.10.2016 eine entsprechende Beschlussfassung des dortigen
Jugendhilfeausschusses herbeiführen.