Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Ausgangslage
In der Sitzung des Arbeitskreises SGB II/gE beim LKT NRW am 26.01.2017 wurde
seitens eines Kreises berichtet, dass dieser in seinem Jobcenter das Jahr 2012
hinsichtlich evtl. Fehlbuchungen im Leistungsbereich zu seinen Lasten geprüft
habe und dabei alleine für 2012 ein Schaden in Höhe von ca. 800.000,00 €
identifiziert wurde. Einige andere kommunale Träger berichteten ebenfalls, sie
seien in die Prüfung eingestiegen.
Fehlbuchungen kennzeichnen sich dadurch, dass in bestimmten
Fallkonstellationen innerhalb der Leistungsbewilligung das Auszahlungsprogramm
von den Mitarbeitern des Jobcenters derart fehlerhaft bedient wird, dass
infolge dessen falsche Haushaltsstellen belastet werden. Insbesondere in
folgenden Fallgestaltungen erfolgen fehlerhafte Buchungen zu Lasten kommunaler
Träger (kT) bzw. zu Gunsten der Bundesagentur für Arbeit (BA):
·
Renovierungsaufwendungen,
die als Umzugskosten ausgezahlt werden
o
Renovierungsaufwendungen
müssen als laufende Kosten der Unterkunft (KdU) ausgezahlt werden, ansonsten
entgeht dem kT die Bundeserstattung
·
Ersatzbeschaffung für Möbel wird als Wohnungserstausstattung
ausgezahlt
o
Die
Kosten der Ersatzbeschaffung trägt die BA voll, während die Kosten für
die Wohnungserstausstattung der kT voll trägt
·
Der
Rückfluss kommunaler Darlehen wird falsch verbucht
o
Wird
ein kommunales Darlehen ausgezahlt, so müssen Tilgungs- bzw.
Verrechnungsbeträge auch einer kommunalen Haushaltsstelle zugeordnet werden,
ansonsten entgehen dem kT entsprechende Einnahmen
·
Einmalige
Bedarfe jeglicher Art (z.B. Lebensmittelgutscheine oder Fahrtkosten) werden als
sonstige gesondert zu erbringende Leistungen ausgezahlt
o
Eine
bestimmte Haushaltsstelle, die die Kommune voll belastet, wurde regelmäßig als
eine sog. Auffanghaushaltsstelle benutzt. Damit werden über diese
Haushaltsstelle auch Bedarfe ausgezahlt, für die der kT nicht aufkommen muss
Die Verwaltung beriet u.a. auf Grund dieser Informationen auch mit dem
Rechnungsprüfungsamt, ob im Rhein-Kreis Neuss ebenfalls eine Prüfung angestrebt
werden sollte und wenn ja, mit welchen personellen Ressourcen (Fachamt, RPA,
Dritte, etc.).
Endergebnis aller Beratungen war im Rahmen einer freihändigen Vergabe
die Beauftragung des Beratungsunternehmens Rödl & Partner. Das Unternehmen wurde
jeweils einzeln beauftragt die Jahre 2013 bis einschließlich 2016 auf evtl.
Fehlbuchungen zu überprüfen.
Als ein Ergebnis der Prüfungen der Jahre 2013 bis 2016 konnte festgestellt
werden, dass die Fehlerquote im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss deutlich geringer
ausfiel, als in anderen Jobcentern, in welchen Rückforderungen zum Teil im
hohen sechsstelligen Bereich verzeichnet wurden.
Nachfolgend die dem Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der Schadensregulierung
erstatteten Schadensbeträge:
2013 |
72.580,66
€ |
2014 |
56.035,65
€ |
2015 |
40.501,42
€ |
2016 |
11.139,24
€ |
Gesamt |
180.256,97 € |
Unter Berücksichtigung der an das Prüfunternehmen zu leistenden
Beauftragungssummen für die Jahre 2013 bis 2016 verblieb beim Rhein-Kreis Neuss
ein Gesamtbetrag in Höhe von 40.256,99 Euro.
Eine weitere Erkenntnis der jahresübergreifenden Überprüfung ist auch,
dass die neue Leistungssoftware ALLEGRO im Vergleich zu der abgelösten
EDV-Lösung A2LL auf einem ohnehin niedrigen Fehlerniveau von den Mitarbeitern
fehlerfreier genutzt wurde.