Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss sowie der in der Anlage dargestellten weiteren Veränderungen aufgrund des § 53 KrO NRW und der §§ 75 ff. GO NRW.
Der
Kreistag beschließt für den Fall, dass der Landschaftsverband Rheinland für
2018 den Umlagesatz senkt oder die Landschaftsumlage teilweise nicht erhebt,
die eintretende Entlastung des Rhein-Kreises Neuss an die Städte und Gemeinden
weiterzugeben. Soweit die Landschaftsversammlung die Absenkung der
Landschaftsumlage beschließt, wird der auf den Rhein-Kreis Neuss entfallende
Betrag in Höhe von derzeit 11.570.258 € bzw. 1,5 v.H. der Umlagegrundlagen für
die Kreisumlage nicht erhoben.
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2018 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2018 beraten.
Dem Finanzausschuss lag der Entwurf der Haushaltssatzung
nebst Haushaltsplan und den weiteren Anlagen in der Fassung der Änderungsliste vor mit dem Vorschlag, den Hebesatz
der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 auf 39,10 v. H. festzusetzen.
Nach Abschluss
der Beratungen verblieb es bei einem Überschuss von 1.673.694 €. Zum Ausgleich
des Ergebnishaushaltes und zur weiteren Absenkung des Hebesatzes auf 39,0 v.H.
schlägt die Verwaltung weitere Veränderungen vor, die auf Seite 3 der Anlage
dargestellt sind.
Bezüglich weiterer
Einzelheiten wird auf die Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom
07.03.2018 verwiesen.