Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Am 09.04.2017 hat
die Fraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss/Aktive Gemeinschaft die Aktive einen
Antrag gestellt, die Verwaltung des Kreises möge Möglichkeiten einer
interkommunalen Zusammenarbeit der Musikschulen aufzeigen. Ziele dabei sollen
die Erzeugung von Synergieeffekten und Qualitätssteigerungen sein. Die sich
ergebenden Möglichkeiten sollen der Politik und den Trägern der Musikschulen
vorgestellt werden.
In der Sitzung des Kulturausschusses am 17.10.2017 wurde der Bericht des Kreises zu den Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit der Musikschulen im Rhein-Kreis Neuss vorgelegt (Sitzungsvorlage-Nr. 40/2278/XVI/2017). Dieser Bericht legt die Daten der Musikschule Rhein-Kreis Neuss offen.
Hierin wurde in
einem ersten Schritt der Status Quo zusammengestellt, der bereits eine
Zusammenarbeit der kommunalen Musikschulen im Kreis dokumentiert. Ferner wurden
die Parameter für die Wirtschaftlichkeit einer Musikschule benannt und für die
Musikschule Rhein-Kreis Neuss betrachtet.
Die Erörterung im Ausschuss machte jedoch deutlich, dass nun eine Offenlegung der Daten der übrigen Musikschulen erfolgen müsse, damit diese ausgewertet werden können.
Seitens der Musikschulleitung Rhein-Kreis Neuss wurden die Musikschulleitungen der im Rhein-Kreis Neuss ansässigen weiteren kommunalen Musikschulen über den Bericht des Kreises bereits vor der Sitzung des Kulturausschusses informiert und der Bericht überreicht. Im Nachgang wurden diese ferner über das Ergebnis der Erörterung informiert.
Der in der Sitzung
des Kreiskulturausschusses vorgestellte Bericht ist ein erster Zwischenstand,
welcher als Datengrundlage dienen soll.
Mit Schreiben vom
23.02.2018 wurden die Kulturdezernenten der Kommunen, die über eine eigene
Musikschule im Rhein-Kreis Neuss verfügen, gebeten, den Bericht um die Daten ihrer
Musikschulen zu ergänzen, damit eine Zusammenführung der Daten erfolgen und
anschließend weitere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit ausgelotet werden
können. Es wurde um eine Rückmeldung bis Ende März 2018 gebeten, damit dem
Kulturausschuss berichtet werden könne.
Mit Schreiben vom
20.03.2018 hat die Stadt Meerbusch mitgeteilt, dass die Frage der
interkommunalen Zusammenarbeit bereits seit 2005 gemeinsam eingehend besprochen
und analysiert worden sei. Im Ergebnis bleibe festzuhalten, dass in der Stadt
Meerbusch durch das in Meerbusch konsequent praktizierte Kern- und Mantelmodell
keine unausgelasteten Lehrerdeputate oder Mängelfächer entstünden. Das Modell
kombiniere den Einsatz hauptamtlicher Musikschullehrer und Honorarkräfte so,
dass eine optimale Auslastung bei optimal befriedigter Nachfrage gewährleistet
sei. Eine Aufwandsminimierung durch Unterrichtszentralisierung schied in
Anbetracht des jungen Alters der Musikschüler und der Anbindung durch ÖPNV
außerhalb des jeweiligen Stadtgebietes aus. Eine sinnvolle
Kooperationsmöglichkeit sei nach Ansicht der Stadt Meerbusch die
projektbezogene Zusammenarbeit, die mit dem Musical Clong realisiert wurde
sowie ein kreisweites Musikschulorchester.
Ferner wies die
Stadt Meerbusch darauf hin, dass für die Zusammenarbeit bei der gebührenrechtlichen
Abwicklung zwingende Voraussetzung ein kreisweites gemeinsames
Musikschulverwaltungsprogramm sei und sich der Kreis für ein anderes
Musikschulprogramm ausgesprochen habe, so dass es auch hier keine Grundlage für
eine Zusammenarbeit gebe.
Mit Schreiben vom
25.04.2018 hat der Rhein-Kreis Neuss der Stadt Meerbusch mitgeteilt, dass er
bei der Anschaffung des Musikschulprogrammes noch keine abschließende
Entscheidung getroffen hat.
Mit den Kommunen
werden derzeit Gespräche geführt, um eine gemeinsame Haltung für die
Anschaffung eines Musikschulprogrammes zu finden. Hierzu fand am 28.5.2018 ein erstes
Gespräch mit Vertretern der Stadt Neuss statt.