Beschlussempfehlung:
Der
Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gGmbH / Leben und Wohnen wird auf der Grundlage
der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013
zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Ø
zu
den anerkennungsfähigen Einrichtungskosten für die Kindertageseinrichtung
Niers-Aue / Übergangslösung Hochstraße mit zwei Gruppen, die für die Betreuung
von bis zu 45 Kindern über drei Jahren geeignet sind, ein Zuschuss in Höhe von bis zu
50 % =
25.000 €
zu Gesamtkosten von 50.000 € gewährt.
Die geförderte Inneneinrichtung ist nach
Aufgabe der Übergangslösung „Hochstraße“ in der neu errichteten
Kindertageseinrichtung „Niers-Aue“ zu verwenden.
Die
Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre.
Die
Mittel sind im Haushalt 2018 im Produktbereich 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Die
Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet Niers-Aue mit 225 Wohneinheiten im
ersten Bauabschnitt sind weitestgehend abgeschlossen und der Spatenstich für
die ersten Häuser wird in Kürze erfolgen. Etliche Familien planen noch im Jahr
2018 in ihr Eigenheim einzuziehen.
Bei
135 Einfamilienhäusern und 90 Wohneinheiten in Rahmen des Mietwohnungsbaus ist
mit einer relativ großen Anzahl von Kinder unter und über drei Jahren zu
rechnen, die mit ihren Familien in das Neubaugebiet ziehen werden.
Nach
den Berechnungen des Kreisjugendamtes sind ca. 80 Plätze für Kinder über drei
Jahre und 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren notwendig. Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für
Kinder in Kindertageseinrichtungen ist mit den bestehenden Ressourcen nicht
abzudecken.
Die
Stadt Korschenbroich plant deshalb eine Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen,
die Gruppen sollen grundsätzlich für die U3-Betreuung geeignet sein und ihren
Betrieb zum 01.08.2019 aufnehmen.
Die
Kindertageseinrichtung wird von einem Investor errichtet und finanziert und an
einen Träger der freien Jugendhilfe vermietet. Träger / Mieter wird die Lebenshilfe im Rhein-Kreis Neuss gGmbH /
Leben und Wohnen sein. Die Finanzierung der Miete wird im Rahmen der
Betriebskostenförderung gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz und § 6 Abs. 2 der
Durchführungsverordnung zum KiBiz gefördert.
Da
der Kindergarten ohne Inneneinrichtung vermietet wird, hat der Träger die
Einrichtung angemessen auszustatten.
Um
dem Bedarf gerecht zu werden, der bereits im laufenden Kindergartenjahr 2018/19
durch Zuzüge von Kindern in das Neubaugebiet entstehen wird, soll eine
Übergangslösung in der ehemaligen Kindertagesstätte „Hochstraße“ in
Kleinenbroich mit zwei Gruppen für Kinder über drei Jahren geschaffen werden.
Träger für diese zwei Gruppen wird die Lebenshilfe sein. Da die
Kindertageseinrichtung nicht eingerichtet ist, wird die Lebenshilfe für zwei
Gruppen eine angemessene Einrichtung anschaffen. Mit Antrag vom 14.05.2018 hat
die Lebenshilfe einen Zuschuss in Höhe 50 % gleich 25.000 € zu Gesamtkosten in
Höhe von 50.000 € beantragt.
Die
beiden Gruppen werden komplett von der Hochstraße in die Kindertageseinrichtung
Niers-Aue nach deren Fertigstellung umziehen.
Für
die Kindertageseinrichtung Niers-Aue werden weitere Einrichtungsgegenstände
notwendig sein. Sobald die Kosten dafür ermittelt sind, wird die Lebenshilfe
einen entsprechenden Antrag stellen. Eine angemessene Kostenermittlung ist
zurzeit noch nicht möglich.
Die
Lebenshilfe ist ein erfahrener Träger, sie betreibt seit vielen Jahren
erfolgreich die inklusive Kindertageseinrichtung „Blumenwiese“ in Grevenbroich
mit insgesamt acht Gruppen und seit dem Kindergartenjahr 2015/16 eine
Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen in Korschenbroich. Die Übernahme der
Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Niers-Aue ist aus
der Sicht des Kreisjugendamtes zu begrüßen, da durch die zweite Einrichtung der
Lebenshilfe in Korschenbroich viele Synergieeffekte erzielt werden können.