Sachverhalt:
Die Kreise
(Vorhaltung Entsorgungsanlagen) und kreisangehörigen Gemeinden (Einsammlung und
Transport) sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem Gebiet
angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle
zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu entsorgen.
Mit Übergang der
beiden Entsorgungsanlagen
·
Wertstoffsortier-
und Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Neuss-Grefrath (WSAA) und
·
Kompostierungsanlage
in Korschenbroich
in das Eigentum
des Kreises haben sich einige Änderungen in der Abfallwirtschaft ergeben. Seit
dem 01.01.2017 wurden an dem durch den Kreis betriebenen Teil der WSAA keine
Gewerbeabfälle mehr angenommen. Der an die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein
mbH verpachtete Teil der WSAA (Sekundärbrennstoff-Anlage, kurz SBS) nimmt
weiterhin Gewerbeabfälle an. Diese privatwirtschaftlichen Mengen sind jedoch
nicht mehr Bestandteil der Kreisabfallbilanz.
Um einen besseren
Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten,
werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2017 auch die
der Jahre 2016 und 2015 aufgeführt.
1. Entwicklung
der Siedlungsabfallmengen (inkl. Mengen der Dualen Systeme)
Die Entwicklung der Siedlungsabfallmengen einschließlich der getrennt
gesammelten Wertstoffmengen und den Siedlungsabfallmengen pro Einwohner sind
den Anlage 1 und 2 zu entnehmen. Durch den Vergleich der aktuellen Abfallmengen
mit den Mengen der Vorjahre lassen sich etwaige Trends erkennen.
Die leicht sinkende Tendenz für den Hausmüll setzt sich in 2017 fort.
Bei der Bio- und Grünabfallmenge pro Einwohner lässt sich eine steigende
Tendenz erkennen. Der Landesleitwert 2016 für Bio- und Grünabfallmengen für
Kreise mit einer Bevölkerungsdichte zwischen 501 und 1.000 Einwohnern pro
Quadratkilometer liegt bei 130 kg pro Einwohner. Der Rhein-Kreis Neuss
unterschreitet diesen Leitwert mit 124 kg/E leicht. Der Landeszielwert 2021
liegt bei 160 kg/E.
Neben den kommunal eingesammelten Elektro-Altgeräten (882 t in 2017) wurden an
der Sammelstelle der WSAA auch haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und
Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In
2017 lag diese Menge bei 155 t. Mit den Altgeräten, die über die
Kleinanlieferstationen erfasst wurden (822 t), ergibt sich somit eine
Gesamtmenge an Elektro-Schrott von 1.858 t (2016 waren es 1.845 t), was
umgerechnet in etwa 4,15 kg pro Einwohner bedeutet. Dies liegt im Rahmen der
Zielvorgabe laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Höhe von
mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr, die bis zum 31.12.2015 galt. Die
tatsächliche Quote liegt höher, da sich diese Zielvorgabe nicht nur auf die
Mengen bezieht, die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
gesammelt werden, sondern auch auf die Mengen, die von den Herstellern und
Vertreibern der Geräte unmittelbar zurückgenommen und behandelt werden. Diese
Mengen sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt.
Ab 01.01.2016 soll jährlich eine Mindesterfassungsquote von 45 % gemessen an
dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum
Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei
Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht werden. Über diese Mengen und
Quoten liegen der Verwaltung jedoch keine Angaben vor, da diese Daten von der
stiftung elektro-altgeräte register (ear) und dem Statistischen Bundesamt
(Destatis) erhoben und dem Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt werden.
Anlage 3 ist zu entnehmen, dass die an den Kleinanlieferstationen angelieferte
Menge im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % gesunken ist. Seit 2017 werden
Altreifen separat ausgewiesen, da hierfür nun ein eigener Entsorgungspreis
vorliegt. Die Mengen wurden zuvor dem Sperrmüll zugeordnet.
Es sind sind keine wesentlichen Veränderungen auszumachen. Die Entwicklung des
Siedlungsabfallaufkommens zeigt sich insgesamt unauffällig.
2. Ein-
und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage
Aus dem der WSAA zugeführten Hausmüll werden mit Hilfe von Sortier- und
Behandlungstechnik Metalle herausgefiltert, mit denen Erlöse erzielt werden
können. Durch die biologische Behandlung des Restabfalls in den Rottereaktoren
konnte die der Müllverbrennung zugeführte Menge um 17.278 t verringert
werden.
Die in der WSAA für die Pressung der
angelieferten Mengen an Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) genutzte
Ballenpresse wird auch für die Pressung von privatwirtschaftlichen Abfällen der
EGN verwendet. Die Durchsatzmenge an privatwirtschaftlichen Abfällen betrug
6.670 t.
3. Deponierte Mengen
Es dürfen
nur noch solche Abfälle deponiert werden, die weniger als 5 % brennbare Bestandteile
enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Schlacken, Aschen sowie
Bauabfälle wie Asbestzementplatten und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie
Neuss-Grefrath wurden 2017 insgesamt 8.057 t an Abfällen abgelagert. Die
deponierten Mengen schwanken in den letzten Jahren stark. Zur hohen
Deponiemenge in 2016 hatte insb. eine Baumaßnahme am Neusser Hafen geführt, bei
der rund 13.000 t belastete Bodenmassen angefallen waren.
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
10.633 t |
7.895 t |
9.342 t |
15.725 t |
26.802 |
8.057 t |
4. Schadstoffmengen
Die Bürgerinnen und Bürger
des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den
einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen
(kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien
Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.
|
2015 |
2016 |
2017 |
Schadstoffmobil |
281 t |
286 t |
256 t |
Kleinanlieferstationen |
194 t |
202 t |
203 t |
Summe |
475
t |
488
t |
459
t |
Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das
Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 6 % gesunken ist. Diese Abweichung liegt im
Bereich der üblichen Schwankungen.
Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und
Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca.
90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der
Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die Entsorgungskosten
werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und Anzahl der genutzten
Behältnisse berechnet.
|
2015 |
2016 |
2017 |
Gewerbe und öffentliche Einrichtungen |
11 t |
17 t |
15 t |
Arztpraxen |
Anzahl Gefäße: 1.406 Gesamtvolumen: 68 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.566 Gesamtvolumen: 75 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.299 Gesamtvolumen: 63 m³ |
5. Ein-
und Ausgänge Kompostierungsanlage
Neben den Mengen,
die durch die Städte und Gemeinden im Rahmen der Biotonnen und Bündelsammlungen
angeliefert werden, werden an der Kompostierungsanlage auch gewerbliche Mengen
angenommen. Für diese Anlieferungen werden privatwirtschaftliche Entgelte erhoben.
Dabei ist der Rhein-Kreis Neuss als Betrieb gewerblicher Art (BgA) tätig. Die
gewerblichen Mengen werden zwar in Korschenbroich angenommen, jedoch
überwiegend nicht in Korschenbroich, sondern über vertragliche Beziehungen in
anderen Anlagen kompostiert.
in der Anlage behandelte Mengen |
43.982 t |
gewerbliche Mengen |
10.428 t |
vermarkteter Kompost |
19.520 t |
Für die Übersicht der Mengen, die an der Kleinanlieferstation für
Grünabfälle angenommen wurden, wird auf Anlage 3 verwiesen.
6. Entsorgungs-
und Verwertungswege
Das KrWG gibt eine Hierarchie im Umgang mit Abfällen vor. Abfälle sind
vorrangig zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle sind möglichst
wiederzuverwenden. Kann von beiden Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht werden,
sind die Abfälle so hochwertig wie möglich zu verwerten. Die stoffliche
Verwertung (Recycling) ist grundsätzlich der thermischen oder energetischen
Verwertung vorzuziehen. Als letzte Hierarchiestufe steht die Beseitigung.
Aufgrund von Änderungen der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL,
2008/98/EG) in 2018 sollen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das
Recycling von Siedlungsabfällen bis 2020 mindestens 50 Gewichtsprozent, bis
2025 mindestens 55 Gewichtsprozent und bis 2035 mindestens 65 Gewichtsprozent
betragen. Das KrWG gibt bereits eine ab dem 01.01.2020 geltende Recyclingquote
von mindestens 65 Gewichtsprozent vor. Ab 2025 soll eine outputbasierte
Berechnungsmethode erfolgen. Daher wird diese bereits in der Aufstellung der
Verwertungswege (Anlage 4) angewendet.
Die Recyclingquote liegt bei 37 %, unter Einrechnung des Rotteverlustes aus der
biologischen Behandlung des Hausmülls, beträgt diese 43 % und kommt näher an
die ab 2020 gültige EU-Mindestanforderung heran. Die Verwaltung sieht einen
Handlungsbedarf zur Erhöhung der Recyclingquote und hat in einem ersten Schritt
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgefordert, Konzepte für die
Erhöhung der PPK- und Bioabfallmengen auszuarbeiten.
Die ARRL fordert nach den Änderungen in 2018 für die Bereiche Vermeidung von
Lebensmittelabfällen und Wiederverwendung eine konkrete Messung der
Erfolgskontrolle durchgeführter Abfallvermeidungsmaßnahmen. Dafür werden
seitens der Europäischen Kommission einheitliche Messmethoden festgelegt
werden.