Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG für die Errichtung einer Schlosserwerkstatt unter Abbruch des Bestandsgebäudes auf dem Betriebsgelände Erprather Mühle, Stadt Neuss, nach den vorgelegten Planunterlagen.


Protokoll:

Beiratsvorsitzender Grimbach erläuterte das beantragte Projekt der Errichtung einer Schlosserwerkstatt unter Abriss des Bestandsgebäudes. Er gehe davon aus, dass die erforderlichen Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich des Gewässerschutzes eingehalten würden.

 

Wortmeldungen hierzu erfolgten nicht.

 

Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.