Beschlussvorschlag:
§
Der
Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des
Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zu.
§
Das
Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des
Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten
Jüchen und Korschenbroich sowie der Gemeinde Rommerskirchen und den freien
Trägern abzustimmen und umzusetzen.
§
Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum
15.03.2022 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in der Tischvorlage
aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich
und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für
die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für
Waldkindergärten zu beantragen.
Die im Folgenden aufgeführten
Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden
Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für
die Belegung der Kindertageseinrichtungen.
Darüber
hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen
o
für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1
KiBiz
o
zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz
o
zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz
o
für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem.
§ 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.
§
Dem
Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen
in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund
einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den
Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2022 an das
Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur
Kenntnis gegeben.
Gruppenformen
in den Einrichtungen
Gruppenformen: |
|||||||
Gruppenform
I.
4 bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max.
20 Kinder |
|||||||
Gruppenform
II:
max. 10 Kinder unter 3 Jahren |
|||||||
Gruppenform
III:
max. 25 Kinder über 3 Jahre |
|||||||
inklusive
Gruppe:
max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne
Behinderung |
|||||||
Waldgruppe: max. 20 Kinder ab
3 Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens 5 Kinder unter drei Jahren |
Für die Kindertagespflege wird für das Kindergartenjahr 2022/23 gemäß §
24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt |
Jüchen |
19 |
85 |
0 |
0 |
Korschenbroich |
34 |
142 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
18 |
77 |
0 |
0 |
gesamt |
71 |
304 |
0 |
0 |
Kindertagespflegeperson (KTP) |
Sachverhalt:
A.
Bedarfsplan
Die Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung war in den zurück liegenden Jahren enormen Veränderungen
durch den demographischen Wandel, durch den U3-Ausbau ab dem Kindergartenjahr
2008/09 und durch den Rechtanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter
drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege gemäß § 24
SGB VIII ab dem 01.08.2013 ausgesetzt.
Der
Bedarf hat sich seit der Einführung des Kinderförderungsgesetzes gravierend
verändert. Im Jahr 2008 wurde von einer Versorgungsquote von 50% für die
2-jährigen, von 35% für die 1-jährigen und von 10% für Kinder unter einem Jahr
ausgegangen. Diese Quote wurde zum Kindergartenjahr 2014/15 auf 75% für die
2-jährigen, auf 30% für die 1-jährigen und auf 3% für Kinder unter einem Jahr
angepasst und im Kindergartenjahr 2019/20 auf 100% für die 2-jährigen
(hineinwachsender Jahrgang), 40% für die 1-jährigen und für die Kinder unter
einem Jahr auf 3%.
Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 steigt
die Zahl der Kinder im Jugendamtsbezirk und damit der Bedarfst an Plätzen für
Kinder über drei Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 bis zum
Kindergartenjahr 2021/22 wurden insgesamt 664 zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren in
Kindertageseinrichtungen eingerichtet.
Weitere Plätze für Kinder über und
unter drei Jahren sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen in der Umsetzung.
Zum Kindergartenjahr 2022/23 werden 609 U3-Plätze und 2320 Ü3-Plätze zur
Verfügung stehen.
Im Kindergartenjahr 2021/22 konnte
allen Kindern unter und über drei Jahren ein Betreuungsplatz in einer
Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden.
Dies wird voraussichtlich auch im Kindergartenjahr 2022/23 gelingen.
Als Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes
für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021/22 für die Städte
Jüchen und Korschenbroich sowie für die Gemeinde Rommerskirchen vor.
Die Verwaltung wird in der Sitzung die
Bedarfsplanung erläutern.
B. Landeszuschuss
zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
Das
Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im
gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen
Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz
geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 25 Abs. 1 KiBiz betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Gemäß § 33 Abs. 2 KiBiz wird im
Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der in der Anlage
zu § 33 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom
Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Aus der Entscheidung der
Jugendhilfeplanung ergeben sich gem. § 33 Abs. 4 KiBiz bis zum 15. März eines
Jahres Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen
(Kindpauschalenbudget), die dem Landesjugendamt zu melden sind. Die
Kindertageseinrichtungen mit ihren Gruppenformen und der Anzahl der Plätze für
Kinder unter und über drei Jahren ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu
entnehmen.
Trotz der enormen Zuzüge von jungen
Familien mit Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2022/23 allen Kindern über
drei Jahren aller Voraussicht nach ein Kindergartenplatz angeboten werden.
Dennoch wird die gesetzliche Möglichkeit der Überbelegung (max. zwei Kinder pro
Gruppe) im Verlauf des Kindergartenjahres in einigen Einrichtungen genutzt
werden müssen. Der vom KiBiz Anlage zu § 33 vorgegebene Personalschlüssel wird
dabei erfüllt. U3-Gruppen sollen grundsätzlich nicht überbelegt werden.
C.
Antragsverfahren
Die Träger von
Kindertageseinrichtungen beantragen bis zum 20.02.2022 beim Kreisjugendamt für
das zum 01.08.2022 beginnende Kindergartenjahr die Mittel für
·
die
Kindpauschalen gemäß § 36 KiBiz in Verbindung mit § 33 Abs. 2 und 4,
1.
den
Mietzuschuss gemäß § 34 KiBiz und
2.
den
Zuschuss für eingruppige Einrichtungen oder Waldkindergartengruppen gemäß
§ 35 KiBiz
Außerdem
sind auch Angaben zu machen zum
·
Status
als zertifiziertes Familienzentrum gemäß § 42 KiBiz und Förderung nach § 43
KiBiz,
·
Status
für eine plusKITA-Einrichtung nach § 45 Abs. 1 KiBiz und andere Einrichtungen
mit zusätzlichem Sprachförderbedarf,
·
Bedarf
zum Landeszuschuss gem. § 46 Abs. 1-3 für die Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen.
Der Antrag erfolgt nach vorgegebenem
Muster über die webbasierte Anwendung KiBiz.web.
Die entsprechenden Anträge sind vom
Kreisjugendamt zu prüfen und bis zum 15.03.2022 über KiBiz.web beim
Landesjugendamt zu stellen.
Der aktuelle Stand der Anträge /
Meldungen gemäß § 33 in Verbindung mit § 38 KiBiz an das Landesjugendamt wird
dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt der Erstellung der
Sitzungsvorlage noch keine angemessene Aussage getätigt werden kann.